Versicherungen für Privatpersonen

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Zuletzt aktualisiert:
Oktober 2026
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Versicherungen für Privatpersonen

Inhaltsverzeichnis

Das musst du zuerst wissen: Eine Versicherung lohnt sich, wenn ein Schaden dich finanziell umwerfen würde. Für kleine Beträge, die du zur Not selbst zahlen kannst, brauchst du keine. Nach dieser einen Regel kannst du fast jedes Angebot einordnen.

Hier geht es um Versicherungen im Privatleben. Wer selbstständig ist oder ein Gewerbe hat, braucht zusätzlich einen betrieblichen Schutz — dazu gelten eigene Regeln, die wir getrennt behandeln.

1. Pflicht, wichtig oder je nach Lage

Gruppe Welche Warum
Pflicht für alle Krankenversicherung, Pflegeversicherung Ohne geht es in Deutschland nicht. Wer arbeitet, zahlt automatisch mit dem Lohn
Pflicht, wenn du arbeitest Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung Wird vom Lohn abgezogen. Die Unfallversicherung zahlt allein dein Arbeitgeber
Pflicht, wenn du ein Auto hast Kfz-Haftpflicht Ohne sie darfst du nicht fahren
Sehr zu empfehlen Private Haftpflicht Schützt dich vor Schäden, die dich sonst ein Leben lang belasten
Je nach Lebenslage sinnvoll Berufsunfähigkeit, Hausrat, Rechtsschutz, Risikolebensversicherung Hängt davon ab, was du verdienst, besitzt und wer von dir abhängt
Versicherungen für kleine Werte Handy, Brille, Reisegepäck und Ähnliches Hier lohnt sich die Frage aus dem Kasten unten — beantworte sie am besten mit einer Beraterin
Die einfache Prüffrage: Was passiert schlimmstenfalls, wenn ich diese Versicherung nicht habe? Kannst du den Betrag notfalls aus eigener Tasche zahlen, brauchst du sie in der Regel nicht. Würde er dich ruinieren, brauchst du sie.

Wer hilft: Versicherungsmakler, Verbraucherzentrale, Sozialberatung.

Quellen: § 193 Versicherungsvertragsgesetz (Pflicht zur Krankenversicherung); §§ 1 und 2 SGB XI; SGB VI; SGB III; SGB VII; § 1 Pflichtversicherungsgesetz

2. Die Krankenversicherung

In Deutschland muss jeder krankenversichert sein. Es gibt zwei Systeme: die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Die meisten Arbeitnehmer sind gesetzlich versichert.

Frage Antwort
Was kostet die gesetzliche? 14,6 Prozent vom Bruttolohn plus einen Zusatzbeitrag, der bei jeder Kasse anders ist. Im Schnitt liegt er 2026 bei 2,9 Prozent. Dein Arbeitgeber zahlt etwa die Hälfte
Sind alle Kassen gleich teuer? Nein. Der Zusatzbeitrag schwankt deutlich. Ein Wechsel kann mehrere hundert Euro im Jahr sparen
Sind die Leistungen gleich? Die Grundleistungen sind bei allen gleich. Unterschiede gibt es bei Extras wie Zahnreinigung oder Osteopathie
Wann kann ich wechseln? Nach zwölf Monaten bei derselben Kasse, mit zwei Monaten Frist. Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, darfst du sofort wechseln
Was ist mit meiner Familie? Ehepartner und Kinder sind kostenlos mitversichert, wenn sie wenig oder nichts verdienen
Das wissen die wenigsten — es spart oft mehrere hundert Euro im Monat: In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Ehepartner und Kinder kostenlos mitversichert. Die Grenze liegt 2026 bei 565 Euro eigenem Einkommen im Monat, bei einem Minijob bei 603 Euro. Kinder sind je nach Situation bis 18, 23 oder 25 Jahre mitversichert. Das musst du bei deiner Kasse beantragen — von allein passiert es nicht. Neu seit 2026: Wer eine gesetzliche Rente bezieht, kann nicht mehr über den Ehepartner familienversichert werden. In der privaten Krankenversicherung gibt es das nicht, dort zahlt jede Person einzeln.

Achtung, geplante Änderung: Ab 2028 soll für mitversicherte Ehepartner ein Zuschlag fällig werden. Für Kinder bleibt es kostenlos. Das ist beschlossen, gilt aber noch nicht.

Zwei Rechte, die viele nicht kennen

Recht Was es bedeutet So kommst du dran
Weniger Zuzahlungen Du musst nie mehr als 2 Prozent deines Jahreseinkommens für Medikamente, Krankenhaus und Hilfsmittel zuzahlen. Bei chronischer Krankheit ist es nur 1 Prozent. Alles darüber zahlt die Kasse Alle Quittungen sammeln. Ist die Grenze erreicht, bei der Kasse die Befreiung beantragen. Sie gilt dann für den Rest des Jahres
Krankengeld Wenn du länger als sechs Wochen krank bist, zahlt die Kasse weiter — rund 70 Prozent vom Bruttolohn, höchstens 90 Prozent vom Netto Die Krankschreibung muss lückenlos sein. Fehlt ein Tag, kann das Geld gestrichen werden. Immer vor Ablauf der alten Bescheinigung zum Arzt

Quellen: §§ 44 bis 51 und 62 SGB V

Wenn du die Beiträge nicht zahlen kannst

Das betrifft vor allem Selbstständige. Melde dich sofort bei deiner Kasse, bevor Schulden entstehen. Möglich sind eine Ratenzahlung, ein niedrigerer Beitrag oder ein Wechsel in einen günstigeren Vertrag. Wer nichts sagt und nicht zahlt, bekommt am Ende nur noch Notfallbehandlungen — und die Schulden wachsen weiter.

Quellen: §§ 10, 175, 241 und 242 SGB V; § 10 Absatz 1 Satz 8 SGB V (Ausschluss von Rentnern ab 01.01.2026); Beitragssätze und Rechengrößen 2026; § 5 SGB V

3. Gesetzlich oder privat?

Bei der Krankenversicherung gibt es zwei Welten. Die meisten Menschen in Deutschland können sich das nicht aussuchen — und das ist meistens gut so.

Gesetzliche Kasse Private Versicherung
Wer darf hinein? Alle Angestellten. Pflicht bis zu einem Bruttoeinkommen von rund 6.450 Euro im Monat Angestellte über dieser Grenze, Selbstständige und Beamte
Was kostet sie? Ein fester Prozentsatz vom Einkommen. Wer wenig verdient, zahlt wenig Nach Alter und Gesundheit bei Vertragsbeginn. Vom Einkommen unabhängig
Familie Ehepartner und Kinder kostenlos mitversichert Jede Person zahlt einzeln — auch jedes Kind
Leistungen Gesetzlich festgelegt, bei allen Kassen gleich Steht im Vertrag. Kann besser sein, kann aber auch Lücken haben
Im Alter Der Beitrag richtet sich weiter nach dem Einkommen, also nach der Rente Die Beiträge steigen oft deutlich, gerade wenn das Einkommen sinkt
Zurück wechseln? Immer möglich, wenn du wieder unter die Grenze kommst Sehr schwer. Ab 55 Jahren praktisch ausgeschlossen
Die wichtigste Warnung: Der Wechsel in die private Versicherung ist fast eine Entscheidung fürs Leben. Zurück in die gesetzliche Kasse kommt man nur unter engen Bedingungen — und ab 55 Jahren so gut wie gar nicht mehr. Wer mit 35 einen günstigen Beitrag bekommt, zahlt mit 65 oft ein Vielfaches. Rechne deshalb nie nur den heutigen Beitrag. Diese Entscheidung gehört in ein ausführliches Gespräch mit einer unabhängigen Beraterin — nicht in ein Verkaufsgespräch.

Für Selbstständige: Ihr dürft frei wählen. Wer in der gesetzlichen Kasse bleibt, zahlt einen Beitrag nach Gewinn, mindestens aber einen festen Grundbetrag. Fragt eure Kasse nach dem Mindestbeitrag, bevor ihr rechnet.

Quellen: §§ 5, 6 und 240 SGB V; Versicherungspflichtgrenze 2026; § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V

4. Die anderen Pflichtversicherungen

Versicherung Was sie tut Was sie kostet
Pflegeversicherung Zahlt, wenn du im Alter oder nach einer Krankheit Hilfe im Alltag brauchst 3,6 Prozent vom Bruttolohn, geteilt mit dem Arbeitgeber. Wer über 23 ist und keine Kinder hat, zahlt 0,6 Prozent mehr
Rentenversicherung Zahlt später deine Rente. Und schon vorher, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst 18,6 Prozent vom Bruttolohn, geteilt mit dem Arbeitgeber
Arbeitslosenversicherung Zahlt Arbeitslosengeld, wenn du deinen Job verlierst 2,6 Prozent vom Bruttolohn, geteilt mit dem Arbeitgeber
Gesetzliche Unfallversicherung Zahlt bei einem Unfall auf der Arbeit oder auf dem Weg dorthin Zahlt allein dein Arbeitgeber. Für dich kostenlos
Kfz-Haftpflicht Zahlt Schäden, die du mit dem Auto bei anderen verursachst Je nach Auto, Wohnort und Fahrpraxis sehr unterschiedlich

Wenn jemand Pflege braucht

Die Pflegeversicherung zahlt nicht von selbst. Du musst einen Pflegegrad beantragen. Das ist die Einstufung, wie viel Hilfe jemand braucht. Der Antrag geht formlos an die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse sitzt. Ein Anruf genügt, um die Frist zu wahren.

  • Danach kommt jemand vom Medizinischen Dienst zu Besuch und schaut, wobei die Person Hilfe braucht
  • Es gibt fünf Pflegegrade. Je höher, desto mehr Geld und Leistungen
  • Bezahlt wird ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht — nicht rückwirkend. Also früh stellen
  • Auch pflegende Angehörige bekommen Unterstützung: Kurse, Rentenpunkte und Ersatz, wenn sie selbst mal ausfallen
  • Gegen einen zu niedrigen Pflegegrad kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das lohnt sich oft

Tipp für den Besuch: Schreib vorher eine Woche lang auf, wobei Hilfe nötig war. An einem guten Tag wirkt vieles leichter, als es ist.

Quellen: §§ 14, 15, 18 und 33 SGB XI; § 84 Sozialgerichtsgesetz

Diese Beiträge stehen alle auf deiner Lohnabrechnung. Wenn du selbstständig bist, musst du dich um die Krankenversicherung selbst kümmern — und solltest über die Rente nachdenken.

Quellen: SGB XI, SGB VI, SGB III und SGB VII; § 1 Pflichtversicherungsgesetz; Beitragssätze 2026

5. Die private Haftpflicht

Wenn du nur eine freiwillige Versicherung abschließt, dann diese. Sie zahlt, wenn du bei jemand anderem einen Schaden verursachst. Ein Wasserschaden bei den Nachbarn, ein Fahrradunfall, ein umgestoßenes Gerät bei Freunden. Für solche Schäden haftest du in Deutschland mit allem, was du hast — und mit dem, was du künftig verdienst. Ohne Obergrenze. Verletzt du jemanden schwer, kann das Hunderttausende kosten. Die Versicherung kostet meist unter 100 Euro im Jahr.
  • Familie: Ehepartner und Kinder sind meist mitversichert. Ein Vertrag reicht für den ganzen Haushalt
  • Kinder unter sieben Jahren haften rechtlich nicht. Gute Verträge zahlen trotzdem — sonst bleibt der Nachbar auf dem Schaden sitzen
  • Wichtig für Mieter: Schäden an der Wohnung sollten mitversichert sein
  • Nicht versichert sind Schäden, die du absichtlich verursachst, und Schäden mit dem Auto — dafür ist die Kfz-Haftpflicht da

Quellen: § 823 BGB (Schadensersatzpflicht); § 828 BGB (Haftung von Kindern)

6. Weitere Versicherungen

Ob sich diese lohnen, hängt von deiner Lebenslage ab. Lass dich unabhängig beraten, bevor du unterschreibst.

Versicherung Wofür sie da ist Für wen sie wichtig sein kann
Berufsunfähigkeit Zahlt eine monatliche Rente, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst Für alle, die von ihrem Einkommen leben. Die gesetzliche Rente reicht in diesem Fall meist nicht
Hausrat Ersetzt deine Möbel und Sachen bei Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm Wenn eine Neuanschaffung von allem dich überfordern würde
Rechtsschutz Zahlt Anwalt und Gericht bei Streit Je nach Bereich — Arbeit, Miete, Verkehr. Meist gibt es eine Wartezeit von drei Monaten
Risikolebensversicherung Zahlt deiner Familie Geld, wenn du stirbst Wenn jemand von deinem Einkommen abhängt oder ein Kredit läuft
Unfallversicherung, privat Zahlt bei bleibenden Schäden nach einem Unfall in der Freizeit Wenn kein Schutz über den Beruf besteht

Quellen: §§ 43 ff. SGB VI (Erwerbsminderungsrente); Versicherungsvertragsgesetz

7. Reisen nach Vietnam

Das wissen die wenigsten — und es kann sehr teuer werden: Deine deutsche Krankenkasse zahlt in Vietnam nichts. Sie zahlt nur in der Europäischen Union und in wenigen Ländern mit Abkommen. Vietnam gehört nicht dazu. Und noch wichtiger: Einen Krankenrücktransport nach Deutschland zahlt die gesetzliche Kasse nie — auch nicht innerhalb Europas. Ein solcher Transport kostet je nach Fall einen fünfstelligen Betrag.

Dafür gibt es die Auslandsreisekrankenversicherung. Für eine Einzelperson kostet sie meist unter 20 Euro im Jahr, für eine Familie unter 50. Sie gilt für alle Reisen im Jahr, meist bis zu einer bestimmten Anzahl Tage pro Reise.

Worauf du beim Vergleich achten kannst

  • Ist der Rücktransport nach Deutschland enthalten — und zwar dann, wenn er medizinisch sinnvoll ist, nicht erst wenn er zwingend notwendig ist?
  • Wie viele Tage pro Reise sind abgedeckt? Wer zwei Monate nach Vietnam fliegt, braucht mehr als die üblichen 45 Tage
  • Gilt sie auch für Krankheiten, die du schon hast?
  • Sind ältere Angehörige mitversichert oder gibt es eine Altersgrenze?

Wichtig: Abschließen, bevor du fliegst. Nach dem Abflug geht es nicht mehr.

Quellen: §§ 16 und 18 SGB V (Leistungen im Ausland); zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen

8. Bevor du unterschreibst

Der wichtigste Punkt überhaupt: Beantworte alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig — besonders die zu deiner Gesundheit. Wer etwas verschweigt, riskiert, dass die Versicherung später nicht zahlt und vom Vertrag zurücktritt. Dann hast du jahrelang Beiträge gezahlt und im Ernstfall nichts. Frag im Zweifel beim Arzt nach, was in deiner Akte steht. Und wenn du bei einer Frage nicht sicher bist, was genau gemeint ist: klär das vorher, notfalls auf Vietnamesisch. Ein Missverständnis an dieser Stelle kostet später den ganzen Schutz.
Was Was du wissen solltest
14 Tage Widerruf Du kannst jeden Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Grund widerrufen. Bei Lebens- und Rentenversicherungen sind es 30 Tage
Vertreter oder Makler? Ein Vertreter arbeitet für eine Versicherung und verkauft deren Produkte. Ein Makler arbeitet für dich und darf am Markt vergleichen. Frag immer, was von beidem dein Gegenüber ist
Beratung muss dokumentiert werden Du hast Anspruch auf ein schriftliches Beratungsprotokoll. Heb es auf — es hilft, wenn später etwas falsch läuft
Keine Unterschrift unter Druck Nimm die Unterlagen mit und lies sie in Ruhe. Wer dich drängt, hat einen Grund
Kein Bargeld Beiträge werden überwiesen oder abgebucht, nie bar an eine Person gezahlt

Quellen: §§ 8, 19, 61 und 152 Versicherungsvertragsgesetz; § 34d Gewerbeordnung

9. Wenn etwas passiert ist

  • Sofort melden. Viele Verträge verlangen die Meldung innerhalb weniger Tage. Ein Anruf reicht nicht — schreib zusätzlich
  • Fotos machen, bevor du etwas aufräumst oder reparieren lässt
  • Nichts wegwerfen, bis die Versicherung entschieden hat
  • Schaden klein halten. Du bist verpflichtet, größeren Schaden zu verhindern, etwa das Wasser abzudrehen
  • Bei Einbruch oder Diebstahl sofort zur Polizei und die Anzeige aufheben
  • Alles aufschreiben: was passiert ist, wann, wer dabei war
  • Keine Schuld eingestehen. Sag was passiert ist, aber überlass die Bewertung der Versicherung

Quellen: §§ 30 und 82 Versicherungsvertragsgesetz

10. Wenn die Versicherung nicht zahlt

Eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort. Sehr viele Ablehnungen werden zurückgenommen, wenn man widerspricht. Wichtig ist nur, dass du genau verstehst, warum abgelehnt wurde — sonst widersprichst du am Punkt vorbei.

Schritt Was du tust
1. Begründung verlangen Schriftlich fragen, auf welche Vertragsklausel sich die Ablehnung stützt
2. Widersprechen Formloses Schreiben mit Vertragsnummer und Schadensnummer. Frist von zwei Wochen setzen
3. Ombudsstelle einschalten Kostenlos und ohne Anwalt. Bis 10.000 Euro Streitwert ist die Entscheidung für die Versicherung bindend, für dich nicht
4. Anwalt oder Gericht Wenn die Schlichtung nichts bringt. Mit Rechtsschutzversicherung meist gedeckt
Die kostenlose Schlichtung, die kaum jemand nutzt: Bei Streit mit einer privaten Versicherung hilft der Versicherungsombudsmann. Zuständig ist er für Haftpflicht, Hausrat, Auto, Rechtsschutz, Leben und Berufsunfähigkeit. Das Verfahren ist kostenlos, du brauchst keinen Anwalt und kein Fachwissen. Für Streit mit einer privaten Krankenversicherung gibt es eine eigene Stelle, den Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung. Bei Streit mit einer gesetzlichen Krankenkasse legst du Widerspruch ein — dafür hast du einen Monat.

Quellen: §§ 214 ff. Versicherungsvertragsgesetz und Verbraucherstreitbeilegungsgesetz; § 84 Sozialgerichtsgesetz

11. Kündigen und wechseln

Versicherung Kündigungsfrist
Die meisten Verträge Drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Steht in deinem Vertrag
Nach einer Beitragserhöhung Du darfst sofort raus, meist innerhalb eines Monats nach der Mitteilung
Nach einem Schaden Beide Seiten dürfen kündigen, meist innerhalb eines Monats nachdem der Schaden abgerechnet ist
Kfz-Versicherung Meist zum 30. November, damit der Wechsel zum 1. Januar klappt
Gesetzliche Krankenkasse Nach zwölf Monaten Bindung, dann zwei Monate Frist. Bei Erhöhung des Zusatzbeitrags sofort

So wechselst du die Krankenkasse

  • Neue Kasse aussuchen und den Zusatzbeitrag vergleichen
  • Bei der neuen Kasse den Antrag stellen — sie erledigt den Rest
  • Die neue Kasse meldet den Wechsel selbst bei der alten und beim Arbeitgeber
  • Du bekommst eine Bestätigung. Heb sie auf
  • Erst wenn die Bestätigung da ist, ist der Wechsel sicher
Was du darfst und was nicht: Du darfst die Kasse frei wählen. Keine Kasse darf dich wegen Alter, Krankheit oder Herkunft ablehnen. Nach zwölf Monaten Bindung kannst du jederzeit wechseln. Du musst nicht selbst bei der alten Kasse kündigen, das macht die neue. Was du nicht darfst: ohne Versicherung dastehen. Deshalb nie zuerst kündigen und dann suchen.

Was beim Wechsel oft schiefgeht

  • Zu früh kündigen. Bei allen anderen Versicherungen gilt: erst den neuen Vertrag, dann kündigen
  • Alte Zusatzversicherungen vergessen. Eine Zahnzusatzversicherung bei der alten Kasse endet nicht automatisch
  • Bei der privaten Krankenversicherung kündigen, ohne Nachweis. Ohne Nachweis einer neuen Versicherung ist die Kündigung unwirksam
  • Wartezeiten übersehen. Viele Verträge zahlen erst nach drei Monaten, bei Zahnersatz oft erst nach acht Monaten

Quellen: §§ 11, 40 und 92 Versicherungsvertragsgesetz; §§ 173, 175 und 205 SGB V

12. Was du sparen kannst — und die teuersten Fehler

Wo Geld liegen bleibt

Möglichkeit Was es bringt So gehst du vor
Doppelte Verträge finden Viele zahlen zweimal für dasselbe, etwa Handy- und Hausratversicherung Alle Verträge nebeneinanderlegen und vergleichen, was jeder einzelne abdeckt
Krankenkasse vergleichen Der Zusatzbeitrag schwankt deutlich. Bei mittlerem Einkommen sind mehrere hundert Euro im Jahr möglich Vergleich der Zusatzbeiträge ansehen und bei Bedarf wechseln
Familienversicherung beantragen Ehepartner und Kinder kostenlos mitversichern Antrag bei deiner Krankenkasse. Sie fragt nicht von selbst
Beiträge jährlich statt monatlich zahlen Viele Versicherer geben dafür einen Nachlass Beim Versicherer nachfragen
Einen Teil selbst tragen Wer sich bereit erklärt, kleine Schäden selbst zu zahlen, bekommt einen niedrigeren Beitrag Nur sinnvoll, wenn du den Betrag im Ernstfall auch wirklich hast

Welche Versicherungen du absetzen kannst

Die Grundregel: Versicherungen für dich und deine Gesundheit erkennt das Finanzamt an. Versicherungen für deine Sachen nicht.

Versicherung Absetzbar?
Kranken- und Pflegeversicherung, Grundschutz Ja, in voller Höhe — ohne Obergrenze
Gesetzliche Rentenversicherung, private Basisrente Ja, mit einem eigenen, sehr hohen Höchstbetrag
Haftpflicht, Unfall, Berufsunfähigkeit, Risikoleben, Arbeitslosenversicherung, Kfz-Haftpflicht Grundsätzlich ja — aber nur in einem gemeinsamen Topf mit Kranken- und Pflegeversicherung. Siehe Kasten
Hausrat, Rechtsschutz, Kaskoversicherung fürs Auto, Reisegepäck Nein. Das sind Versicherungen für Sachen
Berufshaftpflicht, Arbeitsrechtsschutz, Unfallversicherung für den beruflichen Teil Ja, als Kosten für den Beruf — in einer anderen Zeile der Steuererklärung
Der Haken, den kaum jemand kennt: Haftpflicht, Unfall und die anderen aus der dritten Zeile haben keinen eigenen Topf. Sie teilen sich einen Höchstbetrag mit deiner Kranken- und Pflegeversicherung. Er liegt bei 1.900 Euro im Jahr für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige. Und der ist bei fast allen schon allein durch die Krankenversicherung ausgeschöpft. Das heißt in der Praxis: Trag sie trotzdem ein — aber erwarte keinen Effekt. Wirklich etwas bringen nur die Kranken- und Pflegeversicherung und die Altersvorsorge.

Quellen: § 10 Absätze 1, 3 und 4 Einkommensteuergesetz; § 9 Einkommensteuergesetz für den beruflichen Teil

Die 6 teuersten Fehler

1. Keine private Haftpflicht. Die günstigste wichtige Versicherung überhaupt — und die, deren Fehlen am teuersten wird.

2. Gesundheitsfragen falsch beantworten. Im Ernstfall zahlt die Versicherung dann nicht.

3. Einen Schaden zu spät melden. Viele Verträge verlangen wenige Tage.

4. Bei Beitragsschulden schweigen. Vor allem bei der Krankenkasse. Reden hilft, warten macht es schlimmer.

5. Kündigen, bevor der neue Vertrag steht. Dann bist du zwischendurch ohne Schutz.

6. Eine Ablehnung einfach hinnehmen. Widerspruch und Schlichtung kosten nichts.

Unsere Partner: Hilfe in deiner Sprache

Bei Versicherungen hängt Geld direkt an Sprache. Ob gezahlt wird, entscheidet sich an dem, was du im Antrag angekreuzt und in der Schadensmeldung geschrieben hast.

  • Gesundheitsfragen. Sie falsch zu verstehen ist der teuerste Fehler überhaupt — er kostet den kompletten Schutz, nach Jahren voller Beiträge
  • Bedingungen. Ob gezahlt wird, hängt oft an einem einzigen Satz. Wer nur ungefähr versteht, unterschreibt leicht das Falsche
  • Fristen. Nach einem Schaden hast du oft nur wenige Tage. Bis ein Brief übersetzt ist, kann sie vorbei sein
  • Keine Familie als Dolmetscher. Deine Krankengeschichte und dein Einkommen gehen niemanden aus dem Umfeld etwas an

Wen du in unserem Verzeichnis findest

Fachgebiet Wofür sie zuständig sind
Versicherungsmaklerinnen und -makler Bedarf prüfen, Angebote vergleichen, im Schadensfall vermitteln. Ein Makler arbeitet für dich, nicht für eine Versicherung
Ärztinnen und Ärzte Wenn es um Gesundheitsfragen, Atteste oder Gutachten geht
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Wenn die Versicherung nicht zahlt oder vom Vertrag zurücktritt
Steuerberaterinnen und Steuerberater Beiträge absetzen, Absicherung für Selbstständige
Übersetzerinnen und Dolmetscher Bedingungen und Schreiben übersetzen, Begleitung zu Terminen
Beratungsstellen Briefe verstehen, Anträge ausfüllen

Spätestens jetzt solltest du anrufen

  • Du bekommst eine Ablehnung und verstehst den Grund nicht
  • Die Versicherung will vom Vertrag zurücktreten
  • Du hast Beitragsschulden bei der Krankenkasse
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  • Du planst eine längere Reise nach Vietnam
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Genau dafür sind unsere Partner da. Maklerbüros, Kanzleien, Praxen und Beratungsstellen, in denen Vietnamesisch gesprochen wird. Du musst dich nicht erklären, nicht übersetzen, nicht auf einen Dolmetscher warten. Such nach Ort und Fachgebiet und schilder deinen Fall in deiner Sprache. → Zum Verzeichnis

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Kostenlose Anlaufstellen

Diese Stellen beraten unabhängig und kosten nichts oder sehr wenig. Die Beratung findet dort in der Regel auf Deutsch statt — bring also jemanden mit, wenn du dir unsicher bist.

  • Verbraucherzentrale: unabhängige Beratung zu allen Versicherungen, ohne Verkaufsinteresse
  • Die beiden Schlichtungsstellen aus Abschnitt 10 — kostenlos und ohne Anwalt
  • Deine Krankenkasse: berät kostenlos zu Beiträgen, Familienversicherung und Ratenzahlung
  • Sozialberatung: wenn du die Beiträge nicht mehr zahlen kannst

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Er stellt insbesondere keine Versicherungsberatung und keine Empfehlung für oder gegen ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Anbieter dar. Welche Absicherung für dich sinnvoll ist, hängt von deiner persönlichen Situation ab und gehört in ein Gespräch mit einer zugelassenen Beraterin oder einem Makler. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und geben den Stand vom 13.09.2026 wieder. Beitragssätze und Grenzwerte ändern sich jährlich; wir bemühen uns um Aktualität, können aber keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Maßgeblich sind immer deine Vertragsbedingungen. Alle genannten Vorschriften sind auf gesetze-im-internet.de nachzulesen.

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