Hier geht es um Versicherungen im Privatleben. Wer selbstständig ist oder ein Gewerbe hat, braucht zusätzlich einen betrieblichen Schutz — dazu gelten eigene Regeln, die wir getrennt behandeln.
1. Pflicht, wichtig oder je nach Lage
| Gruppe | Welche | Warum |
|---|---|---|
| Pflicht für alle | Krankenversicherung, Pflegeversicherung | Ohne geht es in Deutschland nicht. Wer arbeitet, zahlt automatisch mit dem Lohn |
| Pflicht, wenn du arbeitest | Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung | Wird vom Lohn abgezogen. Die Unfallversicherung zahlt allein dein Arbeitgeber |
| Pflicht, wenn du ein Auto hast | Kfz-Haftpflicht | Ohne sie darfst du nicht fahren |
| Sehr zu empfehlen | Private Haftpflicht | Schützt dich vor Schäden, die dich sonst ein Leben lang belasten |
| Je nach Lebenslage sinnvoll | Berufsunfähigkeit, Hausrat, Rechtsschutz, Risikolebensversicherung | Hängt davon ab, was du verdienst, besitzt und wer von dir abhängt |
| Versicherungen für kleine Werte | Handy, Brille, Reisegepäck und Ähnliches | Hier lohnt sich die Frage aus dem Kasten unten — beantworte sie am besten mit einer Beraterin |
Wer hilft: Versicherungsmakler, Verbraucherzentrale, Sozialberatung.
Quellen: § 193 Versicherungsvertragsgesetz (Pflicht zur Krankenversicherung); §§ 1 und 2 SGB XI; SGB VI; SGB III; SGB VII; § 1 Pflichtversicherungsgesetz
2. Die Krankenversicherung
In Deutschland muss jeder krankenversichert sein. Es gibt zwei Systeme: die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Die meisten Arbeitnehmer sind gesetzlich versichert.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Was kostet die gesetzliche? | 14,6 Prozent vom Bruttolohn plus einen Zusatzbeitrag, der bei jeder Kasse anders ist. Im Schnitt liegt er 2026 bei 2,9 Prozent. Dein Arbeitgeber zahlt etwa die Hälfte |
| Sind alle Kassen gleich teuer? | Nein. Der Zusatzbeitrag schwankt deutlich. Ein Wechsel kann mehrere hundert Euro im Jahr sparen |
| Sind die Leistungen gleich? | Die Grundleistungen sind bei allen gleich. Unterschiede gibt es bei Extras wie Zahnreinigung oder Osteopathie |
| Wann kann ich wechseln? | Nach zwölf Monaten bei derselben Kasse, mit zwei Monaten Frist. Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, darfst du sofort wechseln |
| Was ist mit meiner Familie? | Ehepartner und Kinder sind kostenlos mitversichert, wenn sie wenig oder nichts verdienen |
Achtung, geplante Änderung: Ab 2028 soll für mitversicherte Ehepartner ein Zuschlag fällig werden. Für Kinder bleibt es kostenlos. Das ist beschlossen, gilt aber noch nicht.
Zwei Rechte, die viele nicht kennen
| Recht | Was es bedeutet | So kommst du dran |
|---|---|---|
| Weniger Zuzahlungen | Du musst nie mehr als 2 Prozent deines Jahreseinkommens für Medikamente, Krankenhaus und Hilfsmittel zuzahlen. Bei chronischer Krankheit ist es nur 1 Prozent. Alles darüber zahlt die Kasse | Alle Quittungen sammeln. Ist die Grenze erreicht, bei der Kasse die Befreiung beantragen. Sie gilt dann für den Rest des Jahres |
| Krankengeld | Wenn du länger als sechs Wochen krank bist, zahlt die Kasse weiter — rund 70 Prozent vom Bruttolohn, höchstens 90 Prozent vom Netto | Die Krankschreibung muss lückenlos sein. Fehlt ein Tag, kann das Geld gestrichen werden. Immer vor Ablauf der alten Bescheinigung zum Arzt |
Quellen: §§ 44 bis 51 und 62 SGB V
Wenn du die Beiträge nicht zahlen kannst
Das betrifft vor allem Selbstständige. Melde dich sofort bei deiner Kasse, bevor Schulden entstehen. Möglich sind eine Ratenzahlung, ein niedrigerer Beitrag oder ein Wechsel in einen günstigeren Vertrag. Wer nichts sagt und nicht zahlt, bekommt am Ende nur noch Notfallbehandlungen — und die Schulden wachsen weiter.
Quellen: §§ 10, 175, 241 und 242 SGB V; § 10 Absatz 1 Satz 8 SGB V (Ausschluss von Rentnern ab 01.01.2026); Beitragssätze und Rechengrößen 2026; § 5 SGB V
3. Gesetzlich oder privat?
Bei der Krankenversicherung gibt es zwei Welten. Die meisten Menschen in Deutschland können sich das nicht aussuchen — und das ist meistens gut so.
| Gesetzliche Kasse | Private Versicherung | |
|---|---|---|
| Wer darf hinein? | Alle Angestellten. Pflicht bis zu einem Bruttoeinkommen von rund 6.450 Euro im Monat | Angestellte über dieser Grenze, Selbstständige und Beamte |
| Was kostet sie? | Ein fester Prozentsatz vom Einkommen. Wer wenig verdient, zahlt wenig | Nach Alter und Gesundheit bei Vertragsbeginn. Vom Einkommen unabhängig |
| Familie | Ehepartner und Kinder kostenlos mitversichert | Jede Person zahlt einzeln — auch jedes Kind |
| Leistungen | Gesetzlich festgelegt, bei allen Kassen gleich | Steht im Vertrag. Kann besser sein, kann aber auch Lücken haben |
| Im Alter | Der Beitrag richtet sich weiter nach dem Einkommen, also nach der Rente | Die Beiträge steigen oft deutlich, gerade wenn das Einkommen sinkt |
| Zurück wechseln? | Immer möglich, wenn du wieder unter die Grenze kommst | Sehr schwer. Ab 55 Jahren praktisch ausgeschlossen |
Für Selbstständige: Ihr dürft frei wählen. Wer in der gesetzlichen Kasse bleibt, zahlt einen Beitrag nach Gewinn, mindestens aber einen festen Grundbetrag. Fragt eure Kasse nach dem Mindestbeitrag, bevor ihr rechnet.
Quellen: §§ 5, 6 und 240 SGB V; Versicherungspflichtgrenze 2026; § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V
4. Die anderen Pflichtversicherungen
| Versicherung | Was sie tut | Was sie kostet |
|---|---|---|
| Pflegeversicherung | Zahlt, wenn du im Alter oder nach einer Krankheit Hilfe im Alltag brauchst | 3,6 Prozent vom Bruttolohn, geteilt mit dem Arbeitgeber. Wer über 23 ist und keine Kinder hat, zahlt 0,6 Prozent mehr |
| Rentenversicherung | Zahlt später deine Rente. Und schon vorher, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst | 18,6 Prozent vom Bruttolohn, geteilt mit dem Arbeitgeber |
| Arbeitslosenversicherung | Zahlt Arbeitslosengeld, wenn du deinen Job verlierst | 2,6 Prozent vom Bruttolohn, geteilt mit dem Arbeitgeber |
| Gesetzliche Unfallversicherung | Zahlt bei einem Unfall auf der Arbeit oder auf dem Weg dorthin | Zahlt allein dein Arbeitgeber. Für dich kostenlos |
| Kfz-Haftpflicht | Zahlt Schäden, die du mit dem Auto bei anderen verursachst | Je nach Auto, Wohnort und Fahrpraxis sehr unterschiedlich |
Wenn jemand Pflege braucht
Die Pflegeversicherung zahlt nicht von selbst. Du musst einen Pflegegrad beantragen. Das ist die Einstufung, wie viel Hilfe jemand braucht. Der Antrag geht formlos an die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse sitzt. Ein Anruf genügt, um die Frist zu wahren.
- Danach kommt jemand vom Medizinischen Dienst zu Besuch und schaut, wobei die Person Hilfe braucht
- Es gibt fünf Pflegegrade. Je höher, desto mehr Geld und Leistungen
- Bezahlt wird ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht — nicht rückwirkend. Also früh stellen
- Auch pflegende Angehörige bekommen Unterstützung: Kurse, Rentenpunkte und Ersatz, wenn sie selbst mal ausfallen
- Gegen einen zu niedrigen Pflegegrad kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das lohnt sich oft
Tipp für den Besuch: Schreib vorher eine Woche lang auf, wobei Hilfe nötig war. An einem guten Tag wirkt vieles leichter, als es ist.
Quellen: §§ 14, 15, 18 und 33 SGB XI; § 84 Sozialgerichtsgesetz
Diese Beiträge stehen alle auf deiner Lohnabrechnung. Wenn du selbstständig bist, musst du dich um die Krankenversicherung selbst kümmern — und solltest über die Rente nachdenken.
Quellen: SGB XI, SGB VI, SGB III und SGB VII; § 1 Pflichtversicherungsgesetz; Beitragssätze 2026
5. Die private Haftpflicht
- Familie: Ehepartner und Kinder sind meist mitversichert. Ein Vertrag reicht für den ganzen Haushalt
- Kinder unter sieben Jahren haften rechtlich nicht. Gute Verträge zahlen trotzdem — sonst bleibt der Nachbar auf dem Schaden sitzen
- Wichtig für Mieter: Schäden an der Wohnung sollten mitversichert sein
- Nicht versichert sind Schäden, die du absichtlich verursachst, und Schäden mit dem Auto — dafür ist die Kfz-Haftpflicht da
Quellen: § 823 BGB (Schadensersatzpflicht); § 828 BGB (Haftung von Kindern)
6. Weitere Versicherungen
Ob sich diese lohnen, hängt von deiner Lebenslage ab. Lass dich unabhängig beraten, bevor du unterschreibst.
| Versicherung | Wofür sie da ist | Für wen sie wichtig sein kann |
|---|---|---|
| Berufsunfähigkeit | Zahlt eine monatliche Rente, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst | Für alle, die von ihrem Einkommen leben. Die gesetzliche Rente reicht in diesem Fall meist nicht |
| Hausrat | Ersetzt deine Möbel und Sachen bei Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm | Wenn eine Neuanschaffung von allem dich überfordern würde |
| Rechtsschutz | Zahlt Anwalt und Gericht bei Streit | Je nach Bereich — Arbeit, Miete, Verkehr. Meist gibt es eine Wartezeit von drei Monaten |
| Risikolebensversicherung | Zahlt deiner Familie Geld, wenn du stirbst | Wenn jemand von deinem Einkommen abhängt oder ein Kredit läuft |
| Unfallversicherung, privat | Zahlt bei bleibenden Schäden nach einem Unfall in der Freizeit | Wenn kein Schutz über den Beruf besteht |
Quellen: §§ 43 ff. SGB VI (Erwerbsminderungsrente); Versicherungsvertragsgesetz
7. Reisen nach Vietnam
Dafür gibt es die Auslandsreisekrankenversicherung. Für eine Einzelperson kostet sie meist unter 20 Euro im Jahr, für eine Familie unter 50. Sie gilt für alle Reisen im Jahr, meist bis zu einer bestimmten Anzahl Tage pro Reise.
Worauf du beim Vergleich achten kannst
- Ist der Rücktransport nach Deutschland enthalten — und zwar dann, wenn er medizinisch sinnvoll ist, nicht erst wenn er zwingend notwendig ist?
- Wie viele Tage pro Reise sind abgedeckt? Wer zwei Monate nach Vietnam fliegt, braucht mehr als die üblichen 45 Tage
- Gilt sie auch für Krankheiten, die du schon hast?
- Sind ältere Angehörige mitversichert oder gibt es eine Altersgrenze?
Wichtig: Abschließen, bevor du fliegst. Nach dem Abflug geht es nicht mehr.
Quellen: §§ 16 und 18 SGB V (Leistungen im Ausland); zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen
8. Bevor du unterschreibst
| Was | Was du wissen solltest |
|---|---|
| 14 Tage Widerruf | Du kannst jeden Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Grund widerrufen. Bei Lebens- und Rentenversicherungen sind es 30 Tage |
| Vertreter oder Makler? | Ein Vertreter arbeitet für eine Versicherung und verkauft deren Produkte. Ein Makler arbeitet für dich und darf am Markt vergleichen. Frag immer, was von beidem dein Gegenüber ist |
| Beratung muss dokumentiert werden | Du hast Anspruch auf ein schriftliches Beratungsprotokoll. Heb es auf — es hilft, wenn später etwas falsch läuft |
| Keine Unterschrift unter Druck | Nimm die Unterlagen mit und lies sie in Ruhe. Wer dich drängt, hat einen Grund |
| Kein Bargeld | Beiträge werden überwiesen oder abgebucht, nie bar an eine Person gezahlt |
Quellen: §§ 8, 19, 61 und 152 Versicherungsvertragsgesetz; § 34d Gewerbeordnung
9. Wenn etwas passiert ist
- Sofort melden. Viele Verträge verlangen die Meldung innerhalb weniger Tage. Ein Anruf reicht nicht — schreib zusätzlich
- Fotos machen, bevor du etwas aufräumst oder reparieren lässt
- Nichts wegwerfen, bis die Versicherung entschieden hat
- Schaden klein halten. Du bist verpflichtet, größeren Schaden zu verhindern, etwa das Wasser abzudrehen
- Bei Einbruch oder Diebstahl sofort zur Polizei und die Anzeige aufheben
- Alles aufschreiben: was passiert ist, wann, wer dabei war
- Keine Schuld eingestehen. Sag was passiert ist, aber überlass die Bewertung der Versicherung
Quellen: §§ 30 und 82 Versicherungsvertragsgesetz
10. Wenn die Versicherung nicht zahlt
Eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort. Sehr viele Ablehnungen werden zurückgenommen, wenn man widerspricht. Wichtig ist nur, dass du genau verstehst, warum abgelehnt wurde — sonst widersprichst du am Punkt vorbei.
| Schritt | Was du tust |
|---|---|
| 1. Begründung verlangen | Schriftlich fragen, auf welche Vertragsklausel sich die Ablehnung stützt |
| 2. Widersprechen | Formloses Schreiben mit Vertragsnummer und Schadensnummer. Frist von zwei Wochen setzen |
| 3. Ombudsstelle einschalten | Kostenlos und ohne Anwalt. Bis 10.000 Euro Streitwert ist die Entscheidung für die Versicherung bindend, für dich nicht |
| 4. Anwalt oder Gericht | Wenn die Schlichtung nichts bringt. Mit Rechtsschutzversicherung meist gedeckt |
Quellen: §§ 214 ff. Versicherungsvertragsgesetz und Verbraucherstreitbeilegungsgesetz; § 84 Sozialgerichtsgesetz
11. Kündigen und wechseln
| Versicherung | Kündigungsfrist |
|---|---|
| Die meisten Verträge | Drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Steht in deinem Vertrag |
| Nach einer Beitragserhöhung | Du darfst sofort raus, meist innerhalb eines Monats nach der Mitteilung |
| Nach einem Schaden | Beide Seiten dürfen kündigen, meist innerhalb eines Monats nachdem der Schaden abgerechnet ist |
| Kfz-Versicherung | Meist zum 30. November, damit der Wechsel zum 1. Januar klappt |
| Gesetzliche Krankenkasse | Nach zwölf Monaten Bindung, dann zwei Monate Frist. Bei Erhöhung des Zusatzbeitrags sofort |
So wechselst du die Krankenkasse
- Neue Kasse aussuchen und den Zusatzbeitrag vergleichen
- Bei der neuen Kasse den Antrag stellen — sie erledigt den Rest
- Die neue Kasse meldet den Wechsel selbst bei der alten und beim Arbeitgeber
- Du bekommst eine Bestätigung. Heb sie auf
- Erst wenn die Bestätigung da ist, ist der Wechsel sicher
Was beim Wechsel oft schiefgeht
- Zu früh kündigen. Bei allen anderen Versicherungen gilt: erst den neuen Vertrag, dann kündigen
- Alte Zusatzversicherungen vergessen. Eine Zahnzusatzversicherung bei der alten Kasse endet nicht automatisch
- Bei der privaten Krankenversicherung kündigen, ohne Nachweis. Ohne Nachweis einer neuen Versicherung ist die Kündigung unwirksam
- Wartezeiten übersehen. Viele Verträge zahlen erst nach drei Monaten, bei Zahnersatz oft erst nach acht Monaten
Quellen: §§ 11, 40 und 92 Versicherungsvertragsgesetz; §§ 173, 175 und 205 SGB V
12. Was du sparen kannst — und die teuersten Fehler
Wo Geld liegen bleibt
| Möglichkeit | Was es bringt | So gehst du vor |
|---|---|---|
| Doppelte Verträge finden | Viele zahlen zweimal für dasselbe, etwa Handy- und Hausratversicherung | Alle Verträge nebeneinanderlegen und vergleichen, was jeder einzelne abdeckt |
| Krankenkasse vergleichen | Der Zusatzbeitrag schwankt deutlich. Bei mittlerem Einkommen sind mehrere hundert Euro im Jahr möglich | Vergleich der Zusatzbeiträge ansehen und bei Bedarf wechseln |
| Familienversicherung beantragen | Ehepartner und Kinder kostenlos mitversichern | Antrag bei deiner Krankenkasse. Sie fragt nicht von selbst |
| Beiträge jährlich statt monatlich zahlen | Viele Versicherer geben dafür einen Nachlass | Beim Versicherer nachfragen |
| Einen Teil selbst tragen | Wer sich bereit erklärt, kleine Schäden selbst zu zahlen, bekommt einen niedrigeren Beitrag | Nur sinnvoll, wenn du den Betrag im Ernstfall auch wirklich hast |
Welche Versicherungen du absetzen kannst
Die Grundregel: Versicherungen für dich und deine Gesundheit erkennt das Finanzamt an. Versicherungen für deine Sachen nicht.
| Versicherung | Absetzbar? |
|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung, Grundschutz | Ja, in voller Höhe — ohne Obergrenze |
| Gesetzliche Rentenversicherung, private Basisrente | Ja, mit einem eigenen, sehr hohen Höchstbetrag |
| Haftpflicht, Unfall, Berufsunfähigkeit, Risikoleben, Arbeitslosenversicherung, Kfz-Haftpflicht | Grundsätzlich ja — aber nur in einem gemeinsamen Topf mit Kranken- und Pflegeversicherung. Siehe Kasten |
| Hausrat, Rechtsschutz, Kaskoversicherung fürs Auto, Reisegepäck | Nein. Das sind Versicherungen für Sachen |
| Berufshaftpflicht, Arbeitsrechtsschutz, Unfallversicherung für den beruflichen Teil | Ja, als Kosten für den Beruf — in einer anderen Zeile der Steuererklärung |
Quellen: § 10 Absätze 1, 3 und 4 Einkommensteuergesetz; § 9 Einkommensteuergesetz für den beruflichen Teil
Die 6 teuersten Fehler
1. Keine private Haftpflicht. Die günstigste wichtige Versicherung überhaupt — und die, deren Fehlen am teuersten wird.
2. Gesundheitsfragen falsch beantworten. Im Ernstfall zahlt die Versicherung dann nicht.
3. Einen Schaden zu spät melden. Viele Verträge verlangen wenige Tage.
4. Bei Beitragsschulden schweigen. Vor allem bei der Krankenkasse. Reden hilft, warten macht es schlimmer.
5. Kündigen, bevor der neue Vertrag steht. Dann bist du zwischendurch ohne Schutz.
6. Eine Ablehnung einfach hinnehmen. Widerspruch und Schlichtung kosten nichts.
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Bei Versicherungen hängt Geld direkt an Sprache. Ob gezahlt wird, entscheidet sich an dem, was du im Antrag angekreuzt und in der Schadensmeldung geschrieben hast.
- Gesundheitsfragen. Sie falsch zu verstehen ist der teuerste Fehler überhaupt — er kostet den kompletten Schutz, nach Jahren voller Beiträge
- Bedingungen. Ob gezahlt wird, hängt oft an einem einzigen Satz. Wer nur ungefähr versteht, unterschreibt leicht das Falsche
- Fristen. Nach einem Schaden hast du oft nur wenige Tage. Bis ein Brief übersetzt ist, kann sie vorbei sein
- Keine Familie als Dolmetscher. Deine Krankengeschichte und dein Einkommen gehen niemanden aus dem Umfeld etwas an
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| Fachgebiet | Wofür sie zuständig sind |
|---|---|
| Versicherungsmaklerinnen und -makler | Bedarf prüfen, Angebote vergleichen, im Schadensfall vermitteln. Ein Makler arbeitet für dich, nicht für eine Versicherung |
| Ärztinnen und Ärzte | Wenn es um Gesundheitsfragen, Atteste oder Gutachten geht |
| Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte | Wenn die Versicherung nicht zahlt oder vom Vertrag zurücktritt |
| Steuerberaterinnen und Steuerberater | Beiträge absetzen, Absicherung für Selbstständige |
| Übersetzerinnen und Dolmetscher | Bedingungen und Schreiben übersetzen, Begleitung zu Terminen |
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- Die Versicherung will vom Vertrag zurücktreten
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