1. Deine Rechte bei Verträgen
| Darauf hast du ein Recht | Das musst du selbst tun |
|---|---|
| 14 Tage Widerruf bei Verträgen im Internet, am Telefon und an der Haustür | Den Widerruf rechtzeitig abschicken und einen Nachweis behalten |
| Eine klare Information, was der Vertrag kostet, bevor du zusagst | Jede Rechnung prüfen, bevor du zahlst |
| Einen Kündigungsknopf auf der Website des Anbieters | Bei einer falschen Forderung schriftlich widersprechen |
| Kündigung mit höchstens einem Monat Frist nach Ablauf der Mindestlaufzeit | Kündigungen schriftlich schicken und Kopie behalten |
| 2 Jahre Gewährleistung bei neu gekaufter Ware | Einen Mangel melden, sobald du ihn bemerkst |
| Ein geschütztes Konto, wenn Geld gepfändet wird | Das geschützte Konto selbst bei deiner Bank beantragen |
| Die Auskunft, welche Daten die Schufa über dich hat — kostenlos | Falsche Einträge selbst melden |
Wer hilft: Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung, Anwalt.
Quellen: §§ 312g, 312k, 355, 434, 438, 675x und 850k BGB bzw. ZPO — im Einzelnen bei den jeweiligen Abschnitten
2. Widerruf: die 14-Tage-Regel
Du kannst einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen. Ohne Grund. Das gilt für Verträge:
- im Internet oder per App
- am Telefon
- an der Haustür oder auf der Straße
- auf einer Verkaufsveranstaltung oder Kaffeefahrt
Nicht widerrufen kannst du einen Vertrag, den du in einem Laden vor Ort unterschrieben hast.
So geht es: Ein Satz reicht. „Hiermit widerrufe ich den Vertrag vom [Datum], Kundennummer [Nummer].“ Per E-Mail und zusätzlich per Post. Nachweis aufheben.
Quellen: §§ 312g, 355 und 356 BGB
3. Laufende Verträge kündigen
Handy, Internet, Telefon
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Wie lange darf die Mindestlaufzeit sein? | Höchstens 24 Monate |
| Was passiert danach? | Der Vertrag läuft weiter. Du kannst jederzeit mit einem Monat Frist kündigen |
| Muss es kürzere Verträge geben? | Ja. Jeder Anbieter muss auch einen Tarif mit höchstens 12 Monaten anbieten |
| Gilt das auch für alte Verträge? | Ja. Bei Telefon und Internet gilt es auch für Verträge von früher |
Das heißt: Ist die Mindestlaufzeit vorbei, bist du nie länger als einen Monat gebunden. Die alte Falle mit der Verlängerung um zwölf Monate gibt es hier nicht mehr.
Quellen: §§ 56, 57 und 60 TKG
Fitness, Streaming und andere Abos
Für Verträge, die du ab dem 1. März 2022 abgeschlossen hast, gilt: Nach der ersten Laufzeit verlängert sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist darf höchstens einen Monat betragen.
Fitnessstudio: Wenn du wegen einer Krankheit dauerhaft nicht mehr trainieren kannst, kannst du oft aus wichtigem Grund kündigen. Du brauchst ein ärztliches Attest. Ein Umzug reicht dafür meist nicht.
4. So kündigst du richtig
Der Kündigungsknopf — dein stärkstes Werkzeug
Wer im Internet Verträge mit Verbrauchern abschließt, muss auf der Website einen Kündigungsknopf haben. Er heißt meist „Verträge hier kündigen“ und muss leicht zu finden sein.
Quelle: § 312k BGB, gilt seit 1. Juli 2022
Die Checkliste für jede Kündigung
- Schriftlich kündigen — Brief, E-Mail oder Kündigungsknopf
- Vertragsnummer und Kundennummer angeben
- Datum nennen, zu dem gekündigt werden soll
- Diesen Satz ergänzen: „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
- Eine Bestätigung verlangen
- Kopie und Sendenachweis aufbewahren
Ohne Bestätigung und ohne Nachweis kann der Anbieter behaupten, deine Kündigung sei nie angekommen. Das passiert oft.
Quelle: § 312k BGB
5. Strom und Gas
Hier gelten eigene Regeln — und sie sind besser, als die meisten denken.
| Situation | Was du tun kannst |
|---|---|
| Der Preis wird erhöht | Du darfst dann kündigen, auch mitten in der Laufzeit. Der Anbieter muss dich vorher rechtzeitig informieren |
| Du bist beim örtlichen Grundversorger — das ist der Standardanbieter deiner Stadt, bei dem du automatisch landest, wenn du nichts anderes abschließt | Du kannst mit zwei Wochen Frist kündigen — jederzeit |
| Du bist umgezogen | Prüfe, ob dein Vertrag mitgeht oder ob du kündigen kannst |
| Eine hohe Nachzahlung kommt | Abrechnung prüfen lassen. Zählerstand und Verbrauch müssen zusammenpassen |
| Du kannst die Nachzahlung nicht zahlen | Sofort Ratenzahlung beantragen, bevor eine Sperre droht |
Quellen: § 41b und § 41 Absatz 5 EnWG; § 20 StromGVV und GasGVV; Bundesnetzagentur
6. Online kaufen: Widerruf, Umtausch, Garantie
| Dein Recht | Was es bedeutet |
|---|---|
| 14 Tage Widerruf | Dasselbe Recht wie in Abschnitt 2. Online gekaufte Ware darfst du ohne Grund zurückschicken. Wer das Porto zahlt, steht in den Bedingungen |
| Umtausch im Laden | Dafür gibt es kein gesetzliches Recht. Viele Läden machen es freiwillig — aber sie müssen nicht |
| 2 Jahre Gewährleistung | Ist die Ware kaputt oder fehlerhaft, muss der Händler reparieren oder ersetzen. Das gilt immer, auch im Laden. Nicht zu verwechseln mit der freiwilligen Garantie des Herstellers |
| 12 Monate Beweislast beim Händler | Im ersten Jahr muss der Händler beweisen, dass die Ware in Ordnung war. Danach musst du es beweisen |
| Lieferung in angemessener Zeit | Kommt nichts, setz eine Frist. Danach kannst du vom Kauf zurücktreten und dein Geld verlangen |
| Klarer Bestellknopf | Der Knopf muss eindeutig beschriftet sein, zum Beispiel „zahlungspflichtig bestellen“. Fehlt das, kommt kein Vertrag zustande |
Wichtig bei Reklamationen: Wende dich immer an den Händler, bei dem du gekauft hast — nicht an den Hersteller. Der Händler ist dein Vertragspartner.
Kauf von privat: Wer bei einer Privatperson kauft, etwa über Kleinanzeigen, hat meist keine Gewährleistung. Der Satz „gekauft wie gesehen“ ist dort üblich und wirksam. Ausnahme: Der Verkäufer hat dich bewusst getäuscht.
Quellen: §§ 312j, 355, 434, 438 und 477 BGB
7. Rechnung, Mahnung, Inkasso
| Stufe | Was es ist | Was du tust |
|---|---|---|
| Rechnung | Die Forderung selbst | Prüfen, ob sie stimmt. Bei Fehlern schriftlich widersprechen |
| Mahnung | Eine Erinnerung der Firma | Noch kein Gericht, keine gesetzliche Frist. Bei falscher Forderung schriftlich widersprechen |
| Inkasso | Eine Firma treibt die Forderung ein | Prüfen, ob Forderung und Firma echt sind. Auch die Kosten prüfen |
| Mahnbescheid | Gelber Umschlag vom Amtsgericht | 2 Wochen für den Widerspruch. Jetzt wird es ernst |
Ist das Inkasso echt?
Jede seriöse Inkassofirma in Deutschland ist behördlich registriert. Das kannst du selbst prüfen: Such den Firmennamen unter rechtsdienstleistungsregister.de. Steht sie dort nicht, sei sehr vorsichtig.
Warnzeichen: Es steht nicht drin, woher die Forderung kommt. Du kennst die Firma nicht. Das Geld soll auf ein ausländisches oder privates Konto. Großer Zeitdruck wie „Zahlung in 48 Stunden“. Sofortige Drohung mit Gerichtsvollzieher oder Schufa. Kein Impressum und keine Adresse in Deutschland.
Zu den Kosten: Ein Inkassobüro darf nicht beliebig viel verlangen. Bei einfachen Fällen und kleinen Beträgen sind die Gebühren gesetzlich begrenzt. Sind die Kosten höher als die Forderung selbst, lass sie prüfen.
Grundregel: Zahl nie, nur weil ein Brief bedrohlich klingt. Und schick nie persönliche Daten an jemanden, den du nicht zuordnen kannst.
Quellen: §§ 195, 199 und 286 BGB; § 692 ZPO; §§ 13a bis 13e RDG; Rechtsdienstleistungsregister
8. Wenn wirklich gepfändet wird
Auch dann bleibt dir ein geschützter Betrag. Ohne Unterhaltspflichten sind mindestens 1.589,99 Euro netto im Monat sicher. Für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 597,42 Euro dazu, für jede weitere 332,83 Euro.
Quellen: § 850c und § 850k ZPO; Pfändungsfreigrenzen gültig ab 01.07.2026
9. Konto, Schufa, Kredit und Unterschrift für andere
| Situation | Was gilt | Was du tun musst |
|---|---|---|
| Falsche Abbuchung vom Konto | Eine Lastschrift, der du zugestimmt hast, kannst du 8 Wochen lang zurückholen — ohne Grund und kostenlos. Die Bank darf nicht nachfragen | Im Online-Banking auf „zurückgeben“ klicken oder bei der Bank anrufen. Der Vertrag dahinter bleibt bestehen, den musst du getrennt klären |
| Abbuchung, die du nie erlaubt hast | Hier hast du 13 Monate Zeit. Die Bank muss das Geld sofort zurückbuchen | Der Bank schreiben, dass du nie eine Erlaubnis erteilt hast. Bei Betrug zusätzlich Anzeige bei der Polizei |
| Kredit oder Ratenkauf | Auch hier gilt: 14 Tage Widerruf. Eine Null-Prozent-Finanzierung beim Elektronikkauf ist ein Kredit — mit denselben Rechten | Du kannst jederzeit vorzeitig zurückzahlen. Die Bank darf dafür nur eine begrenzte Gebühr verlangen |
| Du unterschreibst für einen Verwandten | Als Bürge zahlst du die ganze Schuld, wenn der andere nicht zahlt. Stehst du als zweiter Kreditnehmer im Vertrag, schuldest du das Geld sogar von Anfang an — zu gleichen Teilen | Vorher prüfen lassen. Frag dich: Könnte ich diese Summe allein zahlen? Wenn nein, unterschreib nicht |
| Handyvertrag mit Gerät | Das Gerät wird oft über Raten finanziert. Kündigst du den Tarif, läuft die Ratenzahlung weiter | Vertrag genau lesen. Steht dort ein Gerätepreis in Raten, sind es zwei Verträge |
Jeder hat ein Recht auf ein Konto
Wenn eine Bank dir ein Konto verweigert, musst du das nicht hinnehmen. Es gibt das Basiskonto. Darauf hat jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU einen gesetzlichen Anspruch — unabhängig von der Schufa, auch ohne festen Wohnsitz. Jede Bank, die normale Girokonten anbietet, muss es einrichten.
So gehst du vor: Antrag schriftlich stellen. Die Bank muss innerhalb von zehn Geschäftstagen antworten. Lehnt sie ab, muss sie das begründen. Gegen eine unberechtigte Ablehnung kannst du dich bei der Bankenaufsicht beschweren — sie heißt BaFin, und die Beschwerde ist kostenlos.
Das Basiskonto läuft auf Guthabenbasis, ohne Überziehung. Überweisung, Lastschrift und Karte gehören dazu. Die Gebühren müssen angemessen sein.
Die Schufa verstehen
Die Schufa sammelt Daten über deine Zahlungen. Ohne guten Eintrag bekommst du oft keine Wohnung, keinen Handyvertrag und keinen Ratenkauf. Wer neu in Deutschland ist, hat oft gar keine Einträge — auch das kann zu Absagen führen.
Abbuchung, Kredit und Unterschrift für andere
| Art des Eintrags | Wie lange er bleibt |
|---|---|
| Beglichene Forderung | In der Regel 3 Jahre nach der Zahlung |
| Schnell beglichene kleine Forderung | Oft nur 18 Monate |
| Laufender Kredit | Bis zur vollständigen Rückzahlung |
| Kreditanfrage | 12 Monate |
| Girokonto, ohne Probleme geführt | Wird nach der Kündigung sofort gelöscht |
Was du tun kannst: Fordere deine Daten an — einmal deine gespeicherten Daten anzufordern ist kostenlos, das Recht steht in Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Prüfe jeden Eintrag. Ist einer falsch oder die Frist abgelaufen, verlang schriftlich die Löschung und setz vier Wochen Frist. Passiert nichts, hilft die Verbraucherzentrale oder ein Anwalt.
Quellen: § 31 Zahlungskontengesetz; §§ 30 bis 33 BDSG; Artikel 15, 16 und 17 Datenschutz-Grundverordnung
Quellen: §§ 675u, 675x und 676b BGB; §§ 355, 495, 502 und 765 BGB
10. Die häufigsten Maschen
Anruf mit Strom- oder Gasvertrag. Jemand ruft an, ist freundlich, verspricht einen günstigeren Preis. Danach kommt eine Rechnung. Ein Energievertrag am Telefon ist unwirksam — siehe Abschnitt 5.
Abo-Falle im Internet. Eine Seite verspricht etwas gratis, im Kleingedruckten steht ein Abo. Der Bestellknopf muss eindeutig beschriftet sein. Fehlt das, kommt kein Vertrag zustande.
Haustürgeschäft. Jemand klingelt und will einen Vertrag verkaufen. Unterschreib nichts an der Tür. Und denk an die 14 Tage.
Falsche Rechnung per E-Mail. Sieht aus wie von einem bekannten Anbieter. Prüf die Absenderadresse genau. Logg dich immer direkt beim Anbieter ein, statt auf den Link zu klicken.
Schockanruf. Jemand sagt, ein Angehöriger habe einen Unfall gehabt oder sitze in Haft, es werde sofort Geld gebraucht. Auflegen und die Person selbst anrufen. Polizei und Behörden fordern nie Bargeld oder Gold.
Gefälschte Vermittler. Gegen hohe Gebühren im Voraus werden Jobs, Wohnungen oder Aufenthaltstitel versprochen. Über einen Aufenthaltstitel entscheidet allein die Ausländerbehörde. Kein Vermittler kann das beschleunigen.
Quellen: § 312j BGB (Bestellknopf); § 41b EnWG; §§ 312g und 355 BGB
11. Musterbriefe, Schlichtung und was du sparen kannst
Du musst kein Schreiben selbst formulieren. Für fast jeden Fall gibt es fertige Vorlagen — kostenlos.
| Wofür | Wo du es bekommst |
|---|---|
| Musterbriefe für Widerruf, Kündigung, Widerspruch gegen eine Forderung, Meldung von Mängeln | verbraucherzentrale.de — Bereich Musterbriefe. Ausfüllen, ausdrucken, abschicken |
| Rechner für zu langsames Internet | Messprogramm bei breitbandmessung.de, danach der Minderungsrechner auf verbraucherzentrale.de. Der erstellt das Schreiben fertig |
| Streit über Telefon oder Internet | Schlichtungsstelle bei der Bundesnetzagentur, bundesnetzagentur.de. Für dich kostenlos. Der Anbieter muss aber nicht mitmachen |
| Streit über Strom oder Gas | schlichtungsstelle-energie.de. Für Verbraucher kostenlos |
| Alle anderen Streitfälle mit Firmen | universalschlichtungsstelle.de. Für Verbraucher kostenlos |
| Streit mit der Bank | Ombudsstelle deiner Bankengruppe oder die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, bundesbank.de |
Was du dir zurückholen kannst
Einmal im Jahr eine Stunde investieren — das bringt bei vielen Familien mehrere hundert Euro.
| Was | Was es bringt | So gehst du vor |
|---|---|---|
| Verträge einmal im Jahr durchgehen | Strom, Handy, Versicherungen, Abos. Bei alten Tarifen zahlst du oft doppelt | Alle Verträge auf einen Zettel schreiben: Anbieter, Preis, Laufzeit, Kündigungsfrist |
| Sonderkündigung bei Preiserhöhung | Steigt der Preis, kannst du raus — auch mitten in der Laufzeit | Das Schreiben mit der Preiserhöhung aufheben. Darin steht die Frist |
| Widerruf prüfen bei alten Verträgen | Fehlte die Widerrufsbelehrung, kannst du bis zu ein Jahr später noch widerrufen | Vertragsunterlagen durchsehen, ob eine Belehrung dabei war |
| Doppelte Versicherungen finden | Viele zahlen zweimal für dasselbe, etwa Handy- und Hausratversicherung | Alle Policen nebeneinanderlegen und vergleichen |
| Schufa-Auskunft holen | Du siehst, welche Daten über dich gespeichert sind. Falsche Einträge kosten dich Wohnung und Kredit | Die Auskunft ist kostenlos. Falsche Einträge schriftlich melden |
| Inkassofirma prüfen | Steht die Firma nicht im Register, ist höchste Vorsicht geboten | rechtsdienstleistungsregister.de — Firmennamen eingeben |
| Entschädigung nach Flugproblemen | Bei Verspätung ab drei Stunden, Annullierung oder Überbuchung gibt es je nach Strecke 250, 400 oder 600 Euro. Bei Flügen nach Vietnam sind es 600 Euro pro Person | Gilt immer beim Abflug aus Deutschland, beim Rückflug nur mit einer europäischen Airline. Du hast drei Jahre Zeit. Bordkarte und Buchung aufheben. Eine Reform wurde 2026 beschlossen — Beträge und Drei-Stunden-Grenze bleiben, die neuen Regeln gelten ab Ende 2027 |
Quelle zu Fluggastrechten: EU-Verordnung 261/2004. Anlaufstellen: verbraucherzentrale.de; breitbandmessung.de; bundesnetzagentur.de; schlichtungsstelle-energie.de; universalschlichtungsstelle.de; rechtsdienstleistungsregister.de. Alle Angebote sind für Verbraucher kostenlos oder sehr günstig; wir stehen mit diesen Stellen in keiner Verbindung.
Die 6 teuersten Fehler
1. Bedrohliche Briefe einfach bezahlen. Prüfen kostet nichts, zahlen schon.
2. Auf einen Mahnbescheid nicht reagieren. Zwei Wochen — danach 30 Jahre vollstreckbar.
3. Nur anrufen statt zu schreiben. Ein Anruf beweist nichts. Immer schriftlich und Kopie behalten.
4. Am Telefon Ja sagen. Bei Strom und Gas gilt der Vertrag dann gar nicht — aber bei anderen Verträgen schon.
5. Keine Bestätigung der Kündigung verlangen. Ohne Nachweis läuft der Vertrag weiter.
6. Das geschützte Konto zu spät beantragen. Ohne dieses Konto ist bei einer Pfändung dein ganzes Guthaben gesperrt.
Unsere Partner: Hilfe in deiner Sprache
Bei Verträgen und Forderungen geht es fast immer um Formulierungen — und genau da kostet die Sprache am meisten.
- Tempo. Bei einem Mahnbescheid hast du zwei Wochen. Bis der Brief übersetzt und verstanden ist, ist die halbe Frist weg
- Genauigkeit. Ob eine Forderung berechtigt ist, hängt oft an einem Datum oder einem Satz im Kleingedruckten
- Keine Familie als Dolmetscher. Deine Schulden und deine Verträge gehen niemanden aus dem Umfeld etwas an
- Sie kennen die typischen Fälle. Untergeschobene Energieverträge, Vermittlungsgebühren, Bürgschaften für Verwandte — das muss man nicht erst erklären
Wen du in unserem Verzeichnis findest
| Fachgebiet | Wofür sie zuständig sind |
|---|---|
| Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte | Mahnbescheid, Inkasso, Vollstreckung, unwirksame Verträge, Betrugsfälle |
| Schuldnerberatung | Wenn mehrere Forderungen offen sind, Ratenpläne, Privatinsolvenz |
| Steuerberaterinnen und Steuerberater | Forderungen vom Finanzamt, Selbstständige mit offenen Rechnungen |
| Versicherungsmaklerinnen und -makler | Doppelte Policen finden, Verträge kündigen, Rechtsschutz |
| Übersetzerinnen und Dolmetscher | Verträge und Mahnschreiben übersetzen, Begleitung zu Terminen |
| Beratungsstellen | Briefe verstehen, Widerspruch formulieren |
Spätestens jetzt solltest du anrufen
- Ein gelber Umschlag vom Gericht ist gekommen — du hast zwei Wochen
- Du bekommst Post von einer Inkassofirma, die du nicht kennst
- Dein Konto wurde gesperrt
- Nach einem Anruf kommt plötzlich eine Rechnung für Strom oder Gas
- Jemand droht dir mit Gerichtsvollzieher oder Schufa-Eintrag
- Du hast für einen Verwandten unterschrieben und wirst jetzt selbst zur Kasse gebeten
Hier geht’s zum Verzeichnis
Finde unsere Partner, die Vietnamesisch sprechen — Rechtsanwältinnen, Steuerberater, Ärztinnen, Versicherungsmakler, Übersetzer und Beratungsstellen. Suchbar nach Ort und Fachgebiet.
Kostenlose Anlaufstellen
Diese Stellen beraten unabhängig und kosten nichts oder sehr wenig. Die Beratung findet dort in der Regel auf Deutsch statt — bring also jemanden mit, wenn du dir unsicher bist.
- Verbraucherzentrale: prüft Verträge, Rechnungen und Inkassoforderungen. Musterbriefe gibt es kostenlos auf der Website
- Schuldnerberatung: kostenlos, wenn mehrere Forderungen offen sind
- Bundesnetzagentur: bei Streit über Strom, Gas, Telefon und Internet
- Polizei: bei Betrug, Anzeige geht auch online
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Er stellt insbesondere keine Rechts- oder Finanzberatung dar. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und geben den Stand vom 13.09.2026 wieder. Rechtslage und Rechtsprechung ändern sich laufend; wir bemühen uns um Aktualität, können aber keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Im Einzelfall kann anderes gelten — maßgeblich sind dein Vertrag und die Umstände deines Falls. Für eine verbindliche Auskunft wende dich an eine Anwältin, die Verbraucherzentrale oder eine anerkannte Beratungsstelle. Alle genannten Vorschriften sind auf gesetze-im-internet.de nachzulesen.