1. Rechte und Pflichten auf einen Blick
| Darauf hast du ein Recht | Das schuldest du deinem Arbeitgeber |
|---|---|
| Mindestlohn für jede gearbeitete Stunde | Die vereinbarte Arbeitsleistung, pünktlich und sorgfältig |
| Eine schriftliche Übersicht der wichtigsten Arbeitsbedingungen | Sofortige Krankmeldung, bevor die Schicht beginnt |
| Eine Lohnabrechnung jeden Monat | Betriebsgeheimnisse für dich behalten |
| Mindestens 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche | Anweisungen befolgen, soweit sie zulässig sind |
| Bis zu 6 Wochen Lohn im Krankheitsfall | Deine Arbeitszeiten korrekt angeben |
| Pausen und mindestens 11 Stunden Ruhe zwischen zwei Schichten | Keine Konkurrenztätigkeit während des Arbeitsverhältnisses |
| Ein Arbeitszeugnis am Ende | Schäden nicht vorsätzlich verursachen |
| Schutz vor Kündigung ohne Grund, ab 6 Monaten im Betrieb mit mehr als 10 Beschäftigten | Nebenjobs anzeigen, wenn der Vertrag das verlangt |
Wer hilft: Gewerkschaft, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Beratungsstellen für Beschäftigte.
2. Lohn: was dir wirklich zusteht
| Ab wann | Mindestlohn pro Stunde | Minijob-Grenze |
|---|---|---|
| 1. Januar 2026 | 13,90 Euro | 603 Euro im Monat |
| 1. Januar 2027 | 14,60 Euro | 633 Euro im Monat |
Bei 40 Stunden pro Woche sind das 2026 rund 2.409 Euro brutto im Monat. In Bau, Pflege und Gebäudereinigung gelten höhere Branchen-Mindestlöhne — dann gilt der höhere Betrag.
Was zusätzlich drin sein kann
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit — der Nachtzuschlag steht dir gesetzlich zu, die anderen meist über Tarif oder Vertrag
- Trinkgeld gehört dir, nicht dem Betrieb. Es darf nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden
- Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Werkzeug dürfen dir nicht vom Lohn abgezogen werden, wenn sie für die Arbeit nötig sind
Quellen: MiLoG und Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung; § 6 Absatz 5 ArbZG; BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21
3. Der Arbeitsvertrag und seine Fallen
Du hast keinen Vertrag bekommen
Das Arbeitsverhältnis gilt trotzdem — auch mündlich. Aber du hast kaum Beweise. Dein Arbeitgeber muss dir die wichtigsten Bedingungen schriftlich geben: Namen und Adressen, Beginn, Arbeitsort, Tätigkeit, Lohn und Zahltag, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen.
Was du tust: Fordere die Unterlagen schriftlich an, notfalls per WhatsApp oder E-Mail. Dann hast du wenigstens einen Nachweis, dass du gefragt hast.
Dein Vertrag ist befristet
| Regel | Was gilt |
|---|---|
| Schriftform | Die Befristung muss vor dem ersten Arbeitstag von beiden unterschrieben sein |
| Ohne Unterschrift vor Arbeitsbeginn | Der Vertrag gilt als unbefristet |
| Ohne sachlichen Grund | Höchstens 2 Jahre, dabei höchstens 3 Verlängerungen |
| Warst du schon einmal bei derselben Firma | Dann ist eine Befristung ohne Sachgrund grundsätzlich nicht erlaubt |
| Wenn du dich wehren willst | 3 Wochen ab dem vereinbarten Vertragsende, sonst gilt die Befristung |
Quellen: §§ 14, 16 und 17 TzBfG; Nachweisgesetz
Die Ausschlussfrist im Kleingedruckten
In vielen Verträgen steht ein Satz wie dieser: Ansprüche verfallen nach drei Monaten, wenn man sie nicht schriftlich fordert. Das gilt auch für deinen Lohn. Wer ein halbes Jahr wartet, bekommt nichts mehr — auch wenn ihm das Geld eindeutig zusteht.
Was du tust: Schau nach, ob so eine Klausel in deinem Vertrag steht. Wenn Geld offen ist, fordere es sofort schriftlich ein und heb eine Kopie auf.
4. Bar auf die Hand
Viele arbeiten ganz oder teilweise ohne Anmeldung. Das klingt nach mehr Geld im Monat. Was dabei wegfällt, merkt man erst, wenn man es braucht.
| Das verlierst du | Was das konkret bedeutet |
|---|---|
| Rentenpunkte | Die Jahre zählen später nicht für deine Rente |
| Lohnfortzahlung im Krankheitsfall | Wer krank ist, bekommt kein Geld |
| Arbeitslosengeld | Kein Anspruch, weil keine Beiträge gezahlt wurden |
| Unfallversicherung | Bei einem Arbeitsunfall zahlt niemand |
| Beweise für deinen Lohn | Du kannst offenes Geld kaum einklagen |
| Nachweise für Behörden | Kein Einkommensnachweis für Wohnung, Kredit, Aufenthaltstitel oder Einbürgerung |
5. Minijob: dieselben Rechte wie alle
- Urlaub: Wer an zwei Tagen pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf mindestens acht Urlaubstage im Jahr
- Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen anderen, ab vier Wochen Betriebszugehörigkeit
- Rentenversicherung: Du bist grundsätzlich pflichtversichert und kannst dich befreien lassen — lass dir vorher erklären, was du damit aufgibst
- Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Zusammen über der Grenze wird alles sozialversicherungspflichtig
6. Deine Lohnabrechnung verstehen
| Begriff | Was es bedeutet |
|---|---|
| Bruttolohn | Der Betrag vor allen Abzügen. Das ist die Zahl im Vertrag |
| Lohnsteuer | Hängt von deiner Steuerklasse ab. Kommt über die Steuererklärung oft teilweise zurück |
| Sozialversicherung | Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Arbeitgeber und du zahlen je etwa die Hälfte |
| Nettolohn | Was auf deinem Konto ankommt |
| Steuerklasse III und V | Kombination für Ehepaare mit unterschiedlichem Einkommen. Wer in V ist, hat sehr hohe Abzüge |
| Steuerklasse IV mit Faktor | Verteilt die Steuer gerechter auf beide. Muss gemeinsam beantragt werden |
Quellen: §§ 38b, 39f und 46 EStG. Die Kombination III/V besteht im Jahr 2026 unverändert; eine Überführung ins Faktorverfahren war geplant, ist aber nicht beschlossen
7. Arbeitszeit, Pausen, Überstunden
| Regel | Was gilt |
|---|---|
| Am Tag | Grundsätzlich 8 Stunden. Bis 10 Stunden erlaubt, wenn der Schnitt in sechs Monaten wieder bei 8 liegt |
| Pause | Mindestens 30 Minuten ab 6 Stunden Arbeit, mindestens 45 Minuten ab 9 Stunden |
| Zwischen zwei Schichten | Mindestens 11 Stunden frei |
| Sonntag | Grundsätzlich frei. Ausnahmen in Gastronomie, Pflege und Handel |
| Überstunden | Nur wenn Vertrag, Tarif oder eine echte Notlage sie verlangen. Und sie müssen bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden |
Pausen sind unbezahlt, aber du musst sie wirklich nehmen dürfen. Eine Pause, in der du am Arbeitsplatz bleibst und weiterarbeitest, ist keine Pause.
Quellen: §§ 3 bis 5 und 9 ArbZG; MiLoG
8. Urlaub und Krankheit
Das Gesetz garantiert mindestens 24 Werktage im Jahr. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Urlaubstage. Mehr ist erlaubt, weniger nicht. Urlaub wird bezahlt, und dein Chef darf ihn nicht einfach ausbezahlen, statt dich frei zu geben.
Wenn du krank bist
- Sofort melden, bevor die Schicht beginnt. Anruf oder Nachricht genügt. Du musst nicht sagen, was dir fehlt
- Attest spätestens ab dem vierten Tag. Dein Arbeitgeber darf es aber schon ab Tag 1 verlangen
- Lohn läuft bis zu 6 Wochen weiter, wenn du länger als vier Wochen im Betrieb bist. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld
- Bist du gesetzlich versichert, meldet die Praxis die Krankschreibung elektronisch an deine Kasse. Den gelben Zettel brauchst du meist nicht mehr — die Meldung an den Chef aber schon
Quellen: § 3 BUrlG; BAG, Urteil vom 20.12.2022, 9 AZR 266/20; §§ 3 und 5 EFZG
9. Kündigung und Zeugnis
Eine Kündigung muss auf Papier stehen und unterschrieben sein. Per WhatsApp, SMS oder E-Mail ist sie unwirksam.
| Situation | Kündigungsfrist |
|---|---|
| In der Probezeit, höchstens 6 Monate | 2 Wochen, zu jedem Tag |
| Danach, Grundfrist für beide Seiten | 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende |
| Für den Arbeitgeber nach längerer Beschäftigung | Die Frist steigt stufenweise mit den Jahren |
Nie sofort einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Damit gibst du deinen Kündigungsschutz auf und riskierst eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen. Bedenkzeit zu verlangen ist dein gutes Recht.
Sofort danach: Melde dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Liegen zwischen Kündigung und letztem Arbeitstag weniger als drei Monate, hast du dafür nur drei Tage.
Abmahnung: nicht unterschreiben
Eine Abmahnung ist die Warnung vor einer Kündigung. Du musst sie nicht unterschreiben. Wenn doch, dann nur mit dem Zusatz „erhalten am [Datum]“, nie als Bestätigung des Inhalts. Stimmt der Vorwurf nicht, schreib eine kurze Gegendarstellung und verlange, dass sie in die Personalakte kommt.
Wenn du selbst kündigst
Wer ohne wichtigen Grund selbst kündigt, bekommt beim Arbeitslosengeld meist eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Dasselbe gilt beim Aufhebungsvertrag. Sprich vorher mit der Agentur für Arbeit — die Auskunft ist kostenlos und kann dich mehrere tausend Euro sparen.
Das Arbeitszeugnis und seine Codes
Ein Zeugnis muss wohlwollend sein und darf dich nicht bewusst schlecht darstellen. Deshalb gibt es Formulierungen, die freundlich klingen und trotzdem eine Note bedeuten:
| Formulierung | Bedeutet |
|---|---|
| stets zu unserer vollsten Zufriedenheit | sehr gut |
| stets zu unserer vollen Zufriedenheit | gut |
| zu unserer vollen Zufriedenheit | befriedigend |
| zu unserer Zufriedenheit | ausreichend |
| im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit | mangelhaft |
Wenn dein Zeugnis in der unteren Hälfte liegt, kannst du eine Korrektur verlangen. Ein Fachanwalt prüft das oft in einem kurzen Termin.
Quellen: §§ 622 und 623 BGB; §§ 1, 4 und 23 KSchG; § 109 GewO; §§ 38 und 159 SGB III
10. Wenn der Lohn nicht kommt
| Schritt | Was du tust |
|---|---|
| 1. Schriftlich mahnen | Kurzes Schreiben mit Betrag, Zeitraum und einer Frist von zehn Tagen. Kopie behalten |
| 2. Ausschlussfrist prüfen | Steht im Vertrag oft eine Frist von drei Monaten. Sie läuft, auch wenn du noch verhandelst |
| 3. Arbeitsgericht | Die Klage auf Lohn ist auch ohne Anwalt möglich. Die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht hilft beim Formulieren, kostenlos |
| 4. Wenn die Firma pleite ist | Die Agentur für Arbeit ersetzt bis zu drei Monatslöhne, das nennt sich Insolvenzgeld. Der Antrag ist an eine kurze Frist gebunden — sofort nachfragen |
| 5. Zusätzlich bei fehlendem Mindestlohn | Melde es beim Zoll oder über die Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums, auch anonym. Wichtig: Der Zoll bestraft den Betrieb, holt dir aber dein Geld nicht. Dein Lohn kommt nur über Schritt 1 bis 3 |
Quellen: § 614 BGB; § 61b ArbGG; §§ 165 und 324 SGB III; §§ 3, 14, 20 und 21 MiLoG; Zoll, Fragen und Antworten zum Mindestlohn
11. Ausbildung: zusätzliche Rechte
- Vergütung: Es gibt eine gesetzliche Mindestvergütung, die vom Ausbildungsjahr abhängt und jährlich steigt. Den aktuellen Betrag findest du beim Bundesinstitut für Berufsbildung
- Berufsschule: Der Betrieb muss dich freistellen. Schulzeit ist Arbeitszeit
- Nur Ausbildungsaufgaben: Dauerhaftes Putzen, Kinderbetreuung oder Arbeit im Privathaushalt des Chefs gehören nicht dazu
- Nach der Probezeit kann der Betrieb dir nur noch aus einem wichtigen Grund kündigen. Du selbst kannst mit vier Wochen Frist gehen, wenn du die Ausbildung aufgeben oder wechseln willst
- Überstunden müssen bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden
- Vermittlungsgebühren: In Deutschland ist die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung streng geregelt. Kosten dürfen Bewerbern nur in engen Grenzen berechnet werden. Wenn du gezahlt hast, um deinen Vertrag zu bekommen, lass den Fall prüfen — kostenlos und vertraulich
Quellen: §§ 14, 15, 17 und 22 BBiG; §§ 296 ff. SGB III
12. Vorteile, die viele nie nutzen
Es gibt Geld und freie Tage, die dir zustehen — aber nur, wenn du danach fragst. Kein Arbeitgeber und keine Behörde erinnert dich daran.
| Vorteil | Was es bringt | So kommst du dran |
|---|---|---|
| Vermögenswirksame Leistungen (VL) | Bis zu 40 Euro im Monat zusätzlich vom Arbeitgeber, direkt in einen Sparvertrag. Dazu eine staatliche Zulage für Geringverdiener | Fragen, ob VL im Vertrag oder Tarif stehen. Dann Sparvertrag abschließen und Vertragsnummer melden — ohne Meldung zahlt niemand |
| Betriebliche Altersvorsorge mit Zuschuss | Legst du einen Teil deines Gehalts in eine Betriebsrente, muss der Arbeitgeber 15 Prozent dazulegen | Im Personalbüro nach der Betriebsrente fragen. Vorher unabhängig beraten lassen |
| Werbungskosten in der Steuererklärung | Fahrt zur Arbeit, Arbeitskleidung, Werkzeug, Fortbildung, Bewerbungskosten, Homeoffice. Oft mehrere hundert Euro | Freiwillige Steuererklärung über ELSTER — das kostenlose Steuerportal des Finanzamts. Vier Jahre rückwirkend möglich |
| Kinderkrankentage | 2026 je Elternteil 15 Arbeitstage pro Kind, Alleinerziehende 30. Die Kasse zahlt rund 90 Prozent vom Netto | Attest „Kind krank“ vom Kinderarzt, ab an die Krankenkasse. Arbeitgeber informieren. Ab 2027 gelten wieder niedrigere Werte |
| Freistellung bei besonderen Anlässen | Bezahlte freie Tage bei Umzug, Hochzeit oder Todesfall in der Familie | Steht in vielen Verträgen und Tarifen. Nachschauen und rechtzeitig beantragen |
| Bildungsurlaub | In den meisten Bundesländern fünf bezahlte Tage im Jahr, oft auch für Sprachkurse. Nicht in Bayern und Sachsen | Anerkannten Kurs suchen, Antrag mehrere Wochen vorher schriftlich |
| Jobticket oder Deutschlandticket | Der Zuschuss ist steuerfrei. Viele Arbeitgeber zahlen ihn, wenn jemand fragt | Nachfragen. Kostet den Betrieb wenig, weil keine Abgaben anfallen |
| Sachbezug bis 50 Euro im Monat | Gutschein oder Tankkarte, steuer- und abgabenfrei. Netto mehr wert als eine Lohnerhöhung in gleicher Höhe | Vorschlagen, wenn eine Lohnerhöhung gerade nicht geht |
| Geförderte Weiterbildung | Die Agentur für Arbeit fördert Weiterbildung auch für Beschäftigte, teils vollständig | Termin vereinbaren und nach einem Bildungsgutschein fragen |
| Anerkennung deines Abschlusses aus Vietnam | Mit anerkanntem Abschluss oft höhere Lohngruppe — dauerhaft mehr Geld für dieselbe Arbeit | Über die Anerkennungsberatung, kostenlos |
Quellen: 5. Vermögensbildungsgesetz, insbesondere §§ 2 und 13; § 1a BetrAVG; §§ 9, 3 Nummer 15 und 8 Absatz 2 EStG; § 45 SGB V (für 2026 erhöhte Werte); § 616 BGB; Bildungsurlaubsgesetze der Länder; §§ 81 ff. SGB III
13. Sonderfälle, die oft vorkommen
| Situation | Was gilt | Was du tun musst |
|---|---|---|
| Arbeitsunfall | Auch der Weg zur Arbeit und zurück zählt. Die gesetzliche Unfallversicherung deines Betriebs, die Berufsgenossenschaft, zahlt Behandlung und Verdienstausfall — unabhängig davon, wer schuld war | Geh sofort zu einem Durchgangsarzt — das ist ein Arzt, der für Arbeitsunfälle zuständig ist. Nicht zum Hausarzt. Sag ausdrücklich, dass es ein Arbeitsunfall war. Unfall dem Arbeitgeber melden |
| Krank durch die Arbeit | Hauterkrankungen durch Chemikalien, Rückenleiden, Lärmschwerhörigkeit können als Berufskrankheit anerkannt werden. Wichtig in Nagelstudios, Reinigung und Gastronomie | Beim Arzt ansprechen, dass es an der Arbeit liegen könnte. Der Arzt muss den Verdacht melden |
| Benachteiligung wegen Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter oder Behinderung | Du kannst Geld dafür verlangen — auch wenn du nur abgelehnte Bewerberin warst. Du musst nichts beweisen. Es reicht, wenn du Anzeichen nennen kannst. Dann muss der Arbeitgeber das Gegenteil beweisen | Zwei Monate, ab dem Tag, an dem du es merkst. Schriftlich an den Arbeitgeber. Danach hast du noch drei Monate für die Klage. Eine längere Frist ist geplant — verlass dich vorerst auf zwei Monate |
| Schwangerschaft | Ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt darf dir grundsätzlich nicht gekündigt werden | Der Schutz greift, wenn der Arbeitgeber Bescheid weiß. Kommt eine Kündigung, informier ihn innerhalb von zwei Wochen schriftlich über die Schwangerschaft |
| Zeitarbeit | Nach neun Monaten im selben Betrieb steht dir normalerweise derselbe Lohn zu wie den festen Kollegen. Länger als 18 Monate darfst du meist nicht an denselben Betrieb ausgeliehen werden | Einsatzzeiten selbst mitschreiben. Nach neun Monaten schriftlich denselben Lohn verlangen |
| Zweiter Job | Der Arbeitgeber darf einen Nebenjob nicht pauschal verbieten, nur bei echtem Interessenkonflikt oder Konkurrenz. Die Arbeitszeitgrenzen gelten aber über alle Jobs zusammen | In den Vertrag schauen, ob eine Anzeigepflicht drinsteht. Dann schriftlich anzeigen |
Quellen: §§ 8 und 193 SGB VII; § 202 SGB VII; §§ 7, 15 und 22 AGG, § 61b ArbGG; § 17 MuSchG; §§ 1 und 8 AÜG; § 3 ArbZG
Die 6 teuersten Fehler
1. Keine eigenen Aufzeichnungen führen. Ohne Notizen zu deinen Arbeitszeiten hast du keine Beweise.
2. Fristen verstreichen lassen. Drei Wochen nach einer Kündigung, drei Monate bei einer Ausschlussfrist im Vertrag, zwei Monate bei Diskriminierung.
3. Sofort unterschreiben. Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Zusatzvereinbarung — nie am selben Tag. Bedenkzeit zu verlangen ist dein Recht.
4. Als Minijobber auf Urlaub und Lohn bei Krankheit verzichten, weil man glaubt, es stünde einem nicht zu.
5. Lohn in bar ohne Abrechnung nehmen. Ohne Nachweise fehlt dir später alles: Rente, Kredit, Wohnung, Aufenthalt.
6. Sich auf mündliche Zusagen verlassen. Alles Wichtige schriftlich bestätigen lassen, notfalls per Nachricht.
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Im Arbeitsrecht entscheidet Tempo. Drei Wochen nach einer Kündigung sind schnell vorbei — und in dieser Zeit musst du deinen Fall vollständig schildern können.
Warum das im Job den Unterschied macht
- Tempo. Bis du eine Kündigung übersetzt und einen Termin gefunden hast, ist oft die halbe Frist weg
- Genauigkeit. Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt an Details — wann du unterschrieben hast, wie viele Leute im Betrieb arbeiten, was genau gesagt wurde
- Keine Familie als Dolmetscher. Was du verdienst und warum du gekündigt wurdest, geht niemanden aus dem Umfeld etwas an
- Sie kennen die typischen Fälle. Bargeschäft in der Gastronomie, Vermittlungsverträge, Familienbetriebe, Zeitarbeit — das muss man nicht erst erklären
Wen du in unserem Verzeichnis findest
| Fachgebiet | Wofür sie zuständig sind |
|---|---|
| Fachanwältinnen für Arbeitsrecht | Kündigung und Klage, Aufhebungsvertrag, offener Lohn, Abmahnung, Zeugnis, Diskriminierung, Befristung |
| Steuerberaterinnen und Steuerberater | Lohnabrechnung prüfen, Steuerklasse wählen, Steuererklärung, Werbungskosten, Nebenjob |
| Versicherungsmaklerinnen und -makler | Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, betriebliche Altersvorsorge, Beitragsschulden |
| Ärztinnen und Ärzte | Krankschreibung, Arbeitsunfall, Verdacht auf Berufskrankheit — ohne Sprachbarriere |
| Übersetzerinnen und Dolmetscher | Arbeitsvertrag übersetzen, Zeugnisse aus Vietnam, Begleitung zu Terminen |
| Beratungsstellen | Briefe verstehen, Anträge ausfüllen, erste Einschätzung |
| Anerkennungsberatung | Abschluss aus Vietnam anerkennen lassen — oft höhere Lohngruppe |
Spätestens jetzt solltest du anrufen
- Eine Kündigung liegt im Briefkasten — du hast nur drei Wochen
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- Dein Lohn ist seit mehr als einem Monat offen
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- Du bist schwanger und fürchtest, dass es Folgen hat
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Er stellt insbesondere keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und geben den Stand vom 13.09.2026 wieder. Rechtslage und Rechtsprechung ändern sich laufend; wir bemühen uns um Aktualität, können aber keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Im Einzelfall kann anderes gelten — maßgeblich sind dein Vertrag, ein geltender Tarifvertrag und die Umstände deines Falls. Für eine verbindliche Auskunft wende dich an eine Fachanwältin für Arbeitsrecht, deine Gewerkschaft oder eine anerkannte Beratungsstelle. Alle genannten Vorschriften sind auf gesetze-im-internet.de nachzulesen.