Deine Rechte und Pflichten im Job — und die Fehler, die dich Geld kosten

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Zuletzt aktualisiert:
Oktober 2026
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Deine Rechte und Pflichten im Job — und die Fehler, die dich Geld kosten

Inhaltsverzeichnis

Das musst du zuerst wissen: Im Arbeitsvertrag darf nichts stehen, was schlechter ist als das Gesetz. Steht doch etwas Schlechteres drin, gilt es einfach nicht — auch wenn du unterschrieben hast. Ein Beispiel: Im Vertrag stehen 10 Urlaubstage. Das Gesetz sagt 20. Dann hast du 20.

1. Rechte und Pflichten auf einen Blick

Darauf hast du ein Recht Das schuldest du deinem Arbeitgeber
Mindestlohn für jede gearbeitete Stunde Die vereinbarte Arbeitsleistung, pünktlich und sorgfältig
Eine schriftliche Übersicht der wichtigsten Arbeitsbedingungen Sofortige Krankmeldung, bevor die Schicht beginnt
Eine Lohnabrechnung jeden Monat Betriebsgeheimnisse für dich behalten
Mindestens 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche Anweisungen befolgen, soweit sie zulässig sind
Bis zu 6 Wochen Lohn im Krankheitsfall Deine Arbeitszeiten korrekt angeben
Pausen und mindestens 11 Stunden Ruhe zwischen zwei Schichten Keine Konkurrenztätigkeit während des Arbeitsverhältnisses
Ein Arbeitszeugnis am Ende Schäden nicht vorsätzlich verursachen
Schutz vor Kündigung ohne Grund, ab 6 Monaten im Betrieb mit mehr als 10 Beschäftigten Nebenjobs anzeigen, wenn der Vertrag das verlangt

Wer hilft: Gewerkschaft, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Beratungsstellen für Beschäftigte.

2. Lohn: was dir wirklich zusteht

Ab wann Mindestlohn pro Stunde Minijob-Grenze
1. Januar 2026 13,90 Euro 603 Euro im Monat
1. Januar 2027 14,60 Euro 633 Euro im Monat

Bei 40 Stunden pro Woche sind das 2026 rund 2.409 Euro brutto im Monat. In Bau, Pflege und Gebäudereinigung gelten höhere Branchen-Mindestlöhne — dann gilt der höhere Betrag.

Das wissen die wenigsten: Der Mindestlohn gilt pro Stunde, nicht pro Monat. Wer 50 Stunden arbeitet und nur 40 bezahlt bekommt, wird um Lohn betrogen — auch wenn der Monatslohn hoch aussieht. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 muss dein Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen. Schreib sie trotzdem selbst mit: ohne eigene Notizen kannst du später nichts beweisen.

Was zusätzlich drin sein kann

  • Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit — der Nachtzuschlag steht dir gesetzlich zu, die anderen meist über Tarif oder Vertrag
  • Trinkgeld gehört dir, nicht dem Betrieb. Es darf nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden
  • Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Werkzeug dürfen dir nicht vom Lohn abgezogen werden, wenn sie für die Arbeit nötig sind

Quellen: MiLoG und Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung; § 6 Absatz 5 ArbZG; BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21

3. Der Arbeitsvertrag und seine Fallen

Du hast keinen Vertrag bekommen

Das Arbeitsverhältnis gilt trotzdem — auch mündlich. Aber du hast kaum Beweise. Dein Arbeitgeber muss dir die wichtigsten Bedingungen schriftlich geben: Namen und Adressen, Beginn, Arbeitsort, Tätigkeit, Lohn und Zahltag, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen.

Was du tust: Fordere die Unterlagen schriftlich an, notfalls per WhatsApp oder E-Mail. Dann hast du wenigstens einen Nachweis, dass du gefragt hast.

Dein Vertrag ist befristet

Regel Was gilt
Schriftform Die Befristung muss vor dem ersten Arbeitstag von beiden unterschrieben sein
Ohne Unterschrift vor Arbeitsbeginn Der Vertrag gilt als unbefristet
Ohne sachlichen Grund Höchstens 2 Jahre, dabei höchstens 3 Verlängerungen
Warst du schon einmal bei derselben Firma Dann ist eine Befristung ohne Sachgrund grundsätzlich nicht erlaubt
Wenn du dich wehren willst 3 Wochen ab dem vereinbarten Vertragsende, sonst gilt die Befristung
Das wissen die wenigsten: Du fängst am ersten Tag an zu arbeiten. Den Vertrag unterschreibst du erst danach. Dann zählt das Enddatum nicht mehr — du hast einen Vertrag ohne Ende. Aber du musst schnell sein: Drei Wochen nach dem geplanten Ende musst du beim Arbeitsgericht klagen. Danach zählt das Enddatum doch. Notier dir also, an welchem Tag du unterschrieben hast.

Quellen: §§ 14, 16 und 17 TzBfG; Nachweisgesetz

Die Ausschlussfrist im Kleingedruckten

In vielen Verträgen steht ein Satz wie dieser: Ansprüche verfallen nach drei Monaten, wenn man sie nicht schriftlich fordert. Das gilt auch für deinen Lohn. Wer ein halbes Jahr wartet, bekommt nichts mehr — auch wenn ihm das Geld eindeutig zusteht.

Was du tust: Schau nach, ob so eine Klausel in deinem Vertrag steht. Wenn Geld offen ist, fordere es sofort schriftlich ein und heb eine Kopie auf.

Eine wichtige Ausnahme: Für den Mindestlohn gilt diese Frist nicht. Auf den Mindestlohn kann man nicht verzichten, und keine Klausel im Vertrag kann ihn wegnehmen. Diesen Teil kannst du bis zu drei Jahre rückwirkend fordern. Alles, was über dem Mindestlohn liegt, fällt dagegen unter die Frist im Vertrag.

4. Bar auf die Hand

Viele arbeiten ganz oder teilweise ohne Anmeldung. Das klingt nach mehr Geld im Monat. Was dabei wegfällt, merkt man erst, wenn man es braucht.

Das verlierst du Was das konkret bedeutet
Rentenpunkte Die Jahre zählen später nicht für deine Rente
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Wer krank ist, bekommt kein Geld
Arbeitslosengeld Kein Anspruch, weil keine Beiträge gezahlt wurden
Unfallversicherung Bei einem Arbeitsunfall zahlt niemand
Beweise für deinen Lohn Du kannst offenes Geld kaum einklagen
Nachweise für Behörden Kein Einkommensnachweis für Wohnung, Kredit, Aufenthaltstitel oder Einbürgerung
Wichtig zu wissen: Auch wer nur Bargeld annimmt, ist steuerlich selbst verantwortlich. Nicht versteuerter Lohn kann später vom Finanzamt nachgefordert werden. Wenn du in so einer Situation steckst, hol dir vertrauliche Beratung, bevor eine Prüfung kommt — dann sind die Möglichkeiten deutlich besser.

5. Minijob: dieselben Rechte wie alle

Das wissen die wenigsten — und es ist der häufigste Irrtum überhaupt: Als Minijobber hast du dieselben Rechte wie Vollzeitkräfte, nur anteilig. Du hast Anspruch auf bezahlten Urlaub, auf Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen im Krankheitsfall, auf Feiertagsbezahlung und auf dieselben Kündigungsfristen. Sehr viele nehmen unbezahlt frei, weil sie glauben, ihnen stünde nichts zu.
  • Urlaub: Wer an zwei Tagen pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf mindestens acht Urlaubstage im Jahr
  • Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen anderen, ab vier Wochen Betriebszugehörigkeit
  • Rentenversicherung: Du bist grundsätzlich pflichtversichert und kannst dich befreien lassen — lass dir vorher erklären, was du damit aufgibst
  • Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Zusammen über der Grenze wird alles sozialversicherungspflichtig

6. Deine Lohnabrechnung verstehen

Begriff Was es bedeutet
Bruttolohn Der Betrag vor allen Abzügen. Das ist die Zahl im Vertrag
Lohnsteuer Hängt von deiner Steuerklasse ab. Kommt über die Steuererklärung oft teilweise zurück
Sozialversicherung Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Arbeitgeber und du zahlen je etwa die Hälfte
Nettolohn Was auf deinem Konto ankommt
Steuerklasse III und V Kombination für Ehepaare mit unterschiedlichem Einkommen. Wer in V ist, hat sehr hohe Abzüge
Steuerklasse IV mit Faktor Verteilt die Steuer gerechter auf beide. Muss gemeinsam beantragt werden
Das wissen die wenigsten: In Steuerklasse V wird jeden Monat viel Steuer abgezogen. Das Geld ist aber nicht weg. Ihr holt es euch mit der gemeinsamen Steuererklärung zurück. Bei III und V müsst ihr die Erklärung sogar abgeben. Wenn im Monat zu wenig übrig bleibt: Steuerklasse IV mit Faktor teilt die Steuer gerechter auf beide auf. Den Wechsel beantragt ihr gemeinsam beim Finanzamt, für dieses Jahr meist bis zum 30. November.

Quellen: §§ 38b, 39f und 46 EStG. Die Kombination III/V besteht im Jahr 2026 unverändert; eine Überführung ins Faktorverfahren war geplant, ist aber nicht beschlossen

7. Arbeitszeit, Pausen, Überstunden

Regel Was gilt
Am Tag Grundsätzlich 8 Stunden. Bis 10 Stunden erlaubt, wenn der Schnitt in sechs Monaten wieder bei 8 liegt
Pause Mindestens 30 Minuten ab 6 Stunden Arbeit, mindestens 45 Minuten ab 9 Stunden
Zwischen zwei Schichten Mindestens 11 Stunden frei
Sonntag Grundsätzlich frei. Ausnahmen in Gastronomie, Pflege und Handel
Überstunden Nur wenn Vertrag, Tarif oder eine echte Notlage sie verlangen. Und sie müssen bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden

Pausen sind unbezahlt, aber du musst sie wirklich nehmen dürfen. Eine Pause, in der du am Arbeitsplatz bleibst und weiterarbeitest, ist keine Pause.

Das wissen die wenigsten: In vielen Verträgen steht: „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.“ Das heißt, sie werden nicht extra bezahlt. Dieser Satz gilt aber oft nicht, denn er sagt nicht, wie viele Stunden gemeint sind. Dazu kommt: Wer viele Stunden gratis arbeitet, kommt unter den Mindestlohn. Und das ist immer verboten.

Quellen: §§ 3 bis 5 und 9 ArbZG; MiLoG

8. Urlaub und Krankheit

Das Gesetz garantiert mindestens 24 Werktage im Jahr. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Urlaubstage. Mehr ist erlaubt, weniger nicht. Urlaub wird bezahlt, und dein Chef darf ihn nicht einfach ausbezahlen, statt dich frei zu geben.

Das wissen die wenigsten: Alter Urlaub verfällt nicht einfach am 31. Dezember. Er verfällt nur, wenn dein Chef dich vorher deutlich aufgefordert hat, ihn zu nehmen. Hat er das nie gemacht, bleibt der Urlaub stehen — auch über Jahre. Beim Abschied muss er dir dann ausgezahlt werden. Das hat das höchste deutsche Arbeitsgericht 2022 entschieden. Frag deinen Chef schriftlich, wie viele Tage du noch hast.

Wenn du krank bist

  • Sofort melden, bevor die Schicht beginnt. Anruf oder Nachricht genügt. Du musst nicht sagen, was dir fehlt
  • Attest spätestens ab dem vierten Tag. Dein Arbeitgeber darf es aber schon ab Tag 1 verlangen
  • Lohn läuft bis zu 6 Wochen weiter, wenn du länger als vier Wochen im Betrieb bist. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld
  • Bist du gesetzlich versichert, meldet die Praxis die Krankschreibung elektronisch an deine Kasse. Den gelben Zettel brauchst du meist nicht mehr — die Meldung an den Chef aber schon

Quellen: § 3 BUrlG; BAG, Urteil vom 20.12.2022, 9 AZR 266/20; §§ 3 und 5 EFZG

9. Kündigung und Zeugnis

Eine Kündigung muss auf Papier stehen und unterschrieben sein. Per WhatsApp, SMS oder E-Mail ist sie unwirksam.

Die wichtigste Frist im Arbeitsrecht: Du hast 3 Wochen ab Erhalt, um beim Arbeitsgericht zu klagen. Diese Frist gilt in jedem Betrieb, egal wie klein. Danach gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie eindeutig rechtswidrig war. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten — klagen ist also nicht so teuer, wie viele denken.
Situation Kündigungsfrist
In der Probezeit, höchstens 6 Monate 2 Wochen, zu jedem Tag
Danach, Grundfrist für beide Seiten 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
Für den Arbeitgeber nach längerer Beschäftigung Die Frist steigt stufenweise mit den Jahren

Nie sofort einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Damit gibst du deinen Kündigungsschutz auf und riskierst eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen. Bedenkzeit zu verlangen ist dein gutes Recht.

Sofort danach: Melde dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Liegen zwischen Kündigung und letztem Arbeitstag weniger als drei Monate, hast du dafür nur drei Tage.

Abmahnung: nicht unterschreiben

Eine Abmahnung ist die Warnung vor einer Kündigung. Du musst sie nicht unterschreiben. Wenn doch, dann nur mit dem Zusatz „erhalten am [Datum]“, nie als Bestätigung des Inhalts. Stimmt der Vorwurf nicht, schreib eine kurze Gegendarstellung und verlange, dass sie in die Personalakte kommt.

Wenn du selbst kündigst

Wer ohne wichtigen Grund selbst kündigt, bekommt beim Arbeitslosengeld meist eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Dasselbe gilt beim Aufhebungsvertrag. Sprich vorher mit der Agentur für Arbeit — die Auskunft ist kostenlos und kann dich mehrere tausend Euro sparen.

Das Arbeitszeugnis und seine Codes

Ein Zeugnis muss wohlwollend sein und darf dich nicht bewusst schlecht darstellen. Deshalb gibt es Formulierungen, die freundlich klingen und trotzdem eine Note bedeuten:

Formulierung Bedeutet
stets zu unserer vollsten Zufriedenheit sehr gut
stets zu unserer vollen Zufriedenheit gut
zu unserer vollen Zufriedenheit befriedigend
zu unserer Zufriedenheit ausreichend
im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit mangelhaft

Wenn dein Zeugnis in der unteren Hälfte liegt, kannst du eine Korrektur verlangen. Ein Fachanwalt prüft das oft in einem kurzen Termin.

Quellen: §§ 622 und 623 BGB; §§ 1, 4 und 23 KSchG; § 109 GewO; §§ 38 und 159 SGB III

10. Wenn der Lohn nicht kommt

Schritt Was du tust
1. Schriftlich mahnen Kurzes Schreiben mit Betrag, Zeitraum und einer Frist von zehn Tagen. Kopie behalten
2. Ausschlussfrist prüfen Steht im Vertrag oft eine Frist von drei Monaten. Sie läuft, auch wenn du noch verhandelst
3. Arbeitsgericht Die Klage auf Lohn ist auch ohne Anwalt möglich. Die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht hilft beim Formulieren, kostenlos
4. Wenn die Firma pleite ist Die Agentur für Arbeit ersetzt bis zu drei Monatslöhne, das nennt sich Insolvenzgeld. Der Antrag ist an eine kurze Frist gebunden — sofort nachfragen
5. Zusätzlich bei fehlendem Mindestlohn Melde es beim Zoll oder über die Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums, auch anonym. Wichtig: Der Zoll bestraft den Betrieb, holt dir aber dein Geld nicht. Dein Lohn kommt nur über Schritt 1 bis 3

Quellen: § 614 BGB; § 61b ArbGG; §§ 165 und 324 SGB III; §§ 3, 14, 20 und 21 MiLoG; Zoll, Fragen und Antworten zum Mindestlohn

11. Ausbildung: zusätzliche Rechte

  • Vergütung: Es gibt eine gesetzliche Mindestvergütung, die vom Ausbildungsjahr abhängt und jährlich steigt. Den aktuellen Betrag findest du beim Bundesinstitut für Berufsbildung
  • Berufsschule: Der Betrieb muss dich freistellen. Schulzeit ist Arbeitszeit
  • Nur Ausbildungsaufgaben: Dauerhaftes Putzen, Kinderbetreuung oder Arbeit im Privathaushalt des Chefs gehören nicht dazu
  • Nach der Probezeit kann der Betrieb dir nur noch aus einem wichtigen Grund kündigen. Du selbst kannst mit vier Wochen Frist gehen, wenn du die Ausbildung aufgeben oder wechseln willst
  • Überstunden müssen bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden
  • Vermittlungsgebühren: In Deutschland ist die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung streng geregelt. Kosten dürfen Bewerbern nur in engen Grenzen berechnet werden. Wenn du gezahlt hast, um deinen Vertrag zu bekommen, lass den Fall prüfen — kostenlos und vertraulich

Quellen: §§ 14, 15, 17 und 22 BBiG; §§ 296 ff. SGB III

12. Vorteile, die viele nie nutzen

Es gibt Geld und freie Tage, die dir zustehen — aber nur, wenn du danach fragst. Kein Arbeitgeber und keine Behörde erinnert dich daran.

Vorteil Was es bringt So kommst du dran
Vermögenswirksame Leistungen (VL) Bis zu 40 Euro im Monat zusätzlich vom Arbeitgeber, direkt in einen Sparvertrag. Dazu eine staatliche Zulage für Geringverdiener Fragen, ob VL im Vertrag oder Tarif stehen. Dann Sparvertrag abschließen und Vertragsnummer melden — ohne Meldung zahlt niemand
Betriebliche Altersvorsorge mit Zuschuss Legst du einen Teil deines Gehalts in eine Betriebsrente, muss der Arbeitgeber 15 Prozent dazulegen Im Personalbüro nach der Betriebsrente fragen. Vorher unabhängig beraten lassen
Werbungskosten in der Steuererklärung Fahrt zur Arbeit, Arbeitskleidung, Werkzeug, Fortbildung, Bewerbungskosten, Homeoffice. Oft mehrere hundert Euro Freiwillige Steuererklärung über ELSTER — das kostenlose Steuerportal des Finanzamts. Vier Jahre rückwirkend möglich
Kinderkrankentage 2026 je Elternteil 15 Arbeitstage pro Kind, Alleinerziehende 30. Die Kasse zahlt rund 90 Prozent vom Netto Attest „Kind krank“ vom Kinderarzt, ab an die Krankenkasse. Arbeitgeber informieren. Ab 2027 gelten wieder niedrigere Werte
Freistellung bei besonderen Anlässen Bezahlte freie Tage bei Umzug, Hochzeit oder Todesfall in der Familie Steht in vielen Verträgen und Tarifen. Nachschauen und rechtzeitig beantragen
Bildungsurlaub In den meisten Bundesländern fünf bezahlte Tage im Jahr, oft auch für Sprachkurse. Nicht in Bayern und Sachsen Anerkannten Kurs suchen, Antrag mehrere Wochen vorher schriftlich
Jobticket oder Deutschlandticket Der Zuschuss ist steuerfrei. Viele Arbeitgeber zahlen ihn, wenn jemand fragt Nachfragen. Kostet den Betrieb wenig, weil keine Abgaben anfallen
Sachbezug bis 50 Euro im Monat Gutschein oder Tankkarte, steuer- und abgabenfrei. Netto mehr wert als eine Lohnerhöhung in gleicher Höhe Vorschlagen, wenn eine Lohnerhöhung gerade nicht geht
Geförderte Weiterbildung Die Agentur für Arbeit fördert Weiterbildung auch für Beschäftigte, teils vollständig Termin vereinbaren und nach einem Bildungsgutschein fragen
Anerkennung deines Abschlusses aus Vietnam Mit anerkanntem Abschluss oft höhere Lohngruppe — dauerhaft mehr Geld für dieselbe Arbeit Über die Anerkennungsberatung, kostenlos
Der einfachste Griff: Frag im Personalbüro einmal schriftlich nach, ob dir vermögenswirksame Leistungen, ein Fahrtkostenzuschuss oder eine Betriebsrente mit Zuschuss zustehen. Bei vielen Betrieben stehen diese Leistungen im Tarifvertrag — sie werden aber nur an die ausgezahlt, die danach fragen.

Quellen: 5. Vermögensbildungsgesetz, insbesondere §§ 2 und 13; § 1a BetrAVG; §§ 9, 3 Nummer 15 und 8 Absatz 2 EStG; § 45 SGB V (für 2026 erhöhte Werte); § 616 BGB; Bildungsurlaubsgesetze der Länder; §§ 81 ff. SGB III

13. Sonderfälle, die oft vorkommen

Situation Was gilt Was du tun musst
Arbeitsunfall Auch der Weg zur Arbeit und zurück zählt. Die gesetzliche Unfallversicherung deines Betriebs, die Berufsgenossenschaft, zahlt Behandlung und Verdienstausfall — unabhängig davon, wer schuld war Geh sofort zu einem Durchgangsarzt — das ist ein Arzt, der für Arbeitsunfälle zuständig ist. Nicht zum Hausarzt. Sag ausdrücklich, dass es ein Arbeitsunfall war. Unfall dem Arbeitgeber melden
Krank durch die Arbeit Hauterkrankungen durch Chemikalien, Rückenleiden, Lärmschwerhörigkeit können als Berufskrankheit anerkannt werden. Wichtig in Nagelstudios, Reinigung und Gastronomie Beim Arzt ansprechen, dass es an der Arbeit liegen könnte. Der Arzt muss den Verdacht melden
Benachteiligung wegen Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter oder Behinderung Du kannst Geld dafür verlangen — auch wenn du nur abgelehnte Bewerberin warst. Du musst nichts beweisen. Es reicht, wenn du Anzeichen nennen kannst. Dann muss der Arbeitgeber das Gegenteil beweisen Zwei Monate, ab dem Tag, an dem du es merkst. Schriftlich an den Arbeitgeber. Danach hast du noch drei Monate für die Klage. Eine längere Frist ist geplant — verlass dich vorerst auf zwei Monate
Schwangerschaft Ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt darf dir grundsätzlich nicht gekündigt werden Der Schutz greift, wenn der Arbeitgeber Bescheid weiß. Kommt eine Kündigung, informier ihn innerhalb von zwei Wochen schriftlich über die Schwangerschaft
Zeitarbeit Nach neun Monaten im selben Betrieb steht dir normalerweise derselbe Lohn zu wie den festen Kollegen. Länger als 18 Monate darfst du meist nicht an denselben Betrieb ausgeliehen werden Einsatzzeiten selbst mitschreiben. Nach neun Monaten schriftlich denselben Lohn verlangen
Zweiter Job Der Arbeitgeber darf einen Nebenjob nicht pauschal verbieten, nur bei echtem Interessenkonflikt oder Konkurrenz. Die Arbeitszeitgrenzen gelten aber über alle Jobs zusammen In den Vertrag schauen, ob eine Anzeigepflicht drinsteht. Dann schriftlich anzeigen

Quellen: §§ 8 und 193 SGB VII; § 202 SGB VII; §§ 7, 15 und 22 AGG, § 61b ArbGG; § 17 MuSchG; §§ 1 und 8 AÜG; § 3 ArbZG

Die 6 teuersten Fehler

1. Keine eigenen Aufzeichnungen führen. Ohne Notizen zu deinen Arbeitszeiten hast du keine Beweise.

2. Fristen verstreichen lassen. Drei Wochen nach einer Kündigung, drei Monate bei einer Ausschlussfrist im Vertrag, zwei Monate bei Diskriminierung.

3. Sofort unterschreiben. Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Zusatzvereinbarung — nie am selben Tag. Bedenkzeit zu verlangen ist dein Recht.

4. Als Minijobber auf Urlaub und Lohn bei Krankheit verzichten, weil man glaubt, es stünde einem nicht zu.

5. Lohn in bar ohne Abrechnung nehmen. Ohne Nachweise fehlt dir später alles: Rente, Kredit, Wohnung, Aufenthalt.

6. Sich auf mündliche Zusagen verlassen. Alles Wichtige schriftlich bestätigen lassen, notfalls per Nachricht.

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