1. Rechte und Pflichten auf einen Blick
| Darauf hast du ein Recht | Das schuldest du deinem Vermieter |
|---|---|
| Eine Wohnung, die man normal benutzen kann | Die Miete pünktlich zahlen, meist bis zum dritten Werktag im Monat |
| Warmes Wasser und Heizung, die funktionieren | Sorgsam mit der Wohnung umgehen |
| Ruhe in der Wohnung — niemand darf ohne dich hinein | Schäden sofort melden |
| Besuch empfangen, so lange und so oft du willst | Regelmäßig lüften und heizen |
| Weniger zahlen, wenn etwas kaputt ist | Kleine Reparaturen zahlen, wenn es im Vertrag steht und der Betrag begrenzt ist |
| Die Nebenkostenabrechnung prüfen und Belege sehen | Die Hausordnung einhalten, etwa die Ruhezeiten |
| Die Kaution zurückbekommen | Die Wohnung besenrein zurückgeben |
Wer hilft: Mieterverein, Mietrechtsberatung der Stadt, Fachanwalt für Mietrecht.
Quellen: §§ 535, 536, 543, 551, 556, 558, 573 und 573c BGB — im Einzelnen bei den jeweiligen Abschnitten
2. Wo du eine Wohnung findest
| Wo suchen | Was du dort findest |
|---|---|
| Große Portale im Internet | ImmobilienScout24, Immowelt, Immonet, Kleinanzeigen. Die größte Auswahl, aber auch der größte Andrang |
| Städtische Wohnungsunternehmen | Fast jede Stadt hat eigene Wohnungsgesellschaften mit günstigeren Mieten. Direkt auf deren Website suchen und sich in die Warteliste eintragen |
| Wohnungsgenossenschaften | Du zahlst einmalig Anteile und wohnst dafür dauerhaft günstig und sicher. Oft lange Wartezeiten — also früh bewerben |
| Wohnungsamt der Stadt | Wenn du einen Wohnberechtigungsschein hast, bekommst du Zugang zu geförderten Wohnungen |
| Zimmer und Wohngemeinschaften | wg-gesucht.de und Aushänge in Universitäten oder Berufsschulen |
| Aushänge und Mundpropaganda | Im Supermarkt, in Vereinen, in der Gemeinde. Viele Wohnungen werden nie ausgeschrieben |
| Immobilienmaklerinnen und Makler aus unserem Verzeichnis | Wer auf Vietnamesisch beraten wird, versteht Vertrag und Bedingungen sofort. Beachte aber: Beauftragst du selbst einen Makler, zahlst du die Provision — höchstens zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten plus Mehrwertsteuer. → Zum Verzeichnis |
Was bei der Suche normal ist
- Du zeigst Gehaltsnachweise der letzten drei Monate und einen Ausweis
- Du legst eine Auskunft über deine Zahlungsfähigkeit vor, meist von der Schufa
- Der bisherige Vermieter bestätigt schriftlich, dass du keine Mietschulden hast
- Du füllst einen Bogen mit Angaben zu Beruf, Einkommen und Anzahl der Personen aus
Was nicht erlaubt ist
| Das darf niemand von dir verlangen | Was gilt |
|---|---|
| Geld für die Besichtigung | Verboten. Eine Besichtigung ist immer kostenlos |
| Geld, bevor du den Vertrag unterschrieben hast | Kaution und Miete werden erst nach dem Vertrag fällig |
| Eine Provision, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat | Dann zahlt der Vermieter. Siehe nächster Abschnitt |
| Fragen nach Herkunft, Religion oder Schwangerschaft | Musst du nicht beantworten |
| Eine Ablehnung wegen deines Namens oder deiner Herkunft | Das ist Diskriminierung. Du kannst dich wehren — aber nur innerhalb von zwei Monaten |
Quellen: §§ 2 und 3 Wohnungsvermittlungsgesetz; §§ 1, 2 und 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
3. Bevor du unterschreibst
- Die Wohnung mit einem Übergabeprotokoll übernehmen. Alle Schäden und alle Zählerstände hineinschreiben
- Fotos von jedem Raum machen, mit Datum
- Prüfen, ob im Vertrag Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten getrennt stehen
- Prüfen, ob eine Klausel zum Renovieren drinsteht
- Nach der Wohnungsgeberbestätigung fragen — du brauchst sie fürs Bürgeramt
- Fragen, ob es eine Hausordnung gibt, und sie durchlesen
Was dein Vermieter beim Unterschreiben nicht darf
Niemand darf dich drängen, sofort zu unterschreiben. Nimm dir Zeit und lass den Vertrag im Zweifel prüfen. Wer Druck macht, hat meist einen Grund dafür.
| Das darf er nicht verlangen | Was gilt |
|---|---|
| Geld allein für die Besichtigung oder für den Vertrag | Solche Gebühren sind unzulässig. Auch nicht als „Bearbeitungsgebühr“ |
| Mehr als drei Monatsmieten Kaution | Der Teil darüber ist unwirksam |
| Fragen nach Schwangerschaft, Religion, Herkunft oder Parteizugehörigkeit | Musst du nicht beantworten. Eine falsche Antwort darauf schadet dir später nicht |
| Fragen nach Vorstrafen oder Krankheiten | Darf er nicht stellen |
| Sofortige Unterschrift ohne Bedenkzeit | Du darfst den Vertrag mitnehmen und in Ruhe lesen |
Zulässig sind dagegen: Fragen nach Einkommen, Arbeitgeber, Zahlungsfähigkeit und der Zahl der Personen. Bei diesen Fragen musst du die Wahrheit sagen.
Nach dem Einzug: Zwei Wochen Zeit für die Anmeldung beim Bürgeramt. Du brauchst dafür die Wohnungsgeberbestätigung, die dein Vermieter dir geben muss. Zu spät kostet bis zu 1.000 Euro.
Quellen: §§ 2 und 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; Beitragshöhe 18,36 Euro pro Monat, unverändert im Jahr 2026
Quellen: §§ 2 und 3 Wohnungsvermittlungsgesetz; §§ 17, 19 und 54 Bundesmeldegesetz
4. Die Kaution
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Wie hoch darf sie sein? | Höchstens drei Monatsmieten — gerechnet ohne Nebenkosten und ohne Heizung |
| Muss ich alles auf einmal zahlen? | Nein. Du darfst in drei gleichen Monatsraten zahlen. Die erste zum Mietbeginn |
| Darf der Vermieter mehr verlangen? | Nein. Eine Klausel, die alles sofort verlangt, gilt nicht |
| Wo liegt das Geld? | Getrennt vom Geld des Vermieters und verzinst |
| Wem gehören die Zinsen? | Dir. Sie werden zur Kaution dazugerechnet und mit ausgezahlt |
| Wann bekomme ich sie zurück? | Nach dem Auszug, wenn alles geklärt ist. Eine Prüfzeit von einigen Monaten ist normal |
Hat er mehr als drei Monatsmieten verlangt, kannst du den Rest schriftlich zurückfordern.
Wenn du die Kaution gerade nicht aufbringen kannst
Statt Bargeld gibt es die Kautionsversicherung. Eine Bank oder Versicherung steht für dich gerade, wenn du nicht zahlst. Du zahlst dafür jedes Jahr einen Beitrag, meist vier bis zehn Prozent der Kautionssumme.
| Vorteil | Nachteil |
|---|---|
| Du musst beim Einzug kein großes Geld auf einmal aufbringen | Der Beitrag läuft jedes Jahr weiter und kommt nie zurück |
| Das Geld bleibt für Umzug und Möbel frei | Am Ende hast du nichts angespart — anders als bei einer echten Kaution |
| Auch als Zwischenlösung nutzbar, wenn die alte Kaution noch nicht zurück ist | Zahlt die Versicherung an den Vermieter, holt sie sich das Geld von dir zurück |
Andere Möglichkeit: Jobcenter oder Sozialamt können die Kaution als Darlehen übernehmen, wenn du Leistungen beziehst. Frag vor der Unterschrift, nicht danach.
Quellen: § 551 BGB; § 22 Absatz 6 SGB II; Amtsgericht Lichtenberg vom 06.08.2014, 6 C 153/14
5. Miete und Nebenkosten
Die Jahresabrechnung über Heizung, Wasser und Müll muss dir spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungsjahres zugehen. Für das Jahr 2025 also bis Ende 2026.
Was du prüfen solltest
- Stimmt der Zeitraum, über den abgerechnet wird?
- Wird richtig verteilt — nach Wohnfläche oder nach Personen?
- Sind Kosten dabei, die dein Vermieter selbst tragen muss? Dazu gehören Verwaltung, Reparaturen und Rücklagen
- Passen die Vorauszahlungen zu dem, was du wirklich überwiesen hast?
- Ist die Wohnfläche richtig angegeben?
Du darfst die Originalrechnungen sehen. Dein Vermieter muss dir das ermöglichen. Verlang das schriftlich, bevor du eine hohe Nachzahlung überweist.
Quelle: § 556 Absatz 3 BGB
6. Wie viel Miete ist erlaubt?
Bei einem neuen Vertrag
In vielen Städten gibt es eine Obergrenze: höchstens zehn Prozent über dem, was für ähnliche Wohnungen am Ort üblich ist. Die Regel gilt bis Ende 2029. Ob sie für deine Adresse gilt, hängt vom Bundesland ab.
Es gibt aber Ausnahmen. Die Obergrenze gilt nicht:
- bei Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal genutzt und vermietet wurden — also bei Neubauten
- bei der ersten Vermietung nach einer sehr umfangreichen Sanierung. Umfangreich heißt: Die Kosten liegen bei etwa einem Drittel dessen, was ein Neubau kosten würde
- wenn der Vormieter schon mehr gezahlt hat. Dann darf diese höhere Miete weiter verlangt werden
Was du dann tun kannst: Schreib deinem Vermieter, dass die Miete zu hoch ist. Ein Brief oder eine E-Mail genügt. Ab dann kannst du zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Machst du das innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn, bekommst du alles ab dem ersten Monat zurück. Später bekommst du nur noch, was danach fällig wird. Lass das Schreiben vorher prüfen — eine Standardvorlage reicht oft nicht aus.
Quellen: §§ 556d, 556e, 556f und 556g BGB; Mietpreisbremse verlängert bis 31.12.2029
Wer dir beim Zurückfordern hilft
| Weg | Was es kostet | Was du bekommst |
|---|---|---|
| Mieterverein | Jahresbeitrag, meist 60 bis 120 Euro. Bei laufendem Streit oft Wartezeit — also früh eintreten | Prüfung, Schreiben an den Vermieter und Vertretung. Die Rückzahlung behältst du komplett |
| Online-Anbieter wie Conny (früher wenigermiete.de) oder myRight | Kein Geld im Voraus, Prüfung kostenlos. Bei Erfolg behalten sie in der Regel die gesamte Rückzahlung für die Vergangenheit | Kein Kostenrisiko. Die niedrigere Miete für die Zukunft gehört dir |
| Anwältin für Mietrecht | Nach Gebührenordnung oder Vereinbarung. Mit Rechtsschutzversicherung meist gedeckt | Volle Beratung, du behältst die Rückzahlung. Sinnvoll bei schwierigen Fällen. In unserem Verzeichnis findest du Anwältinnen, die Vietnamesisch sprechen |
| Selbst schreiben | Nichts | Riskant: Eine Standardvorlage reicht oft nicht. Lass sie wenigstens einmal prüfen |
Bei jedem dieser Wege musst du deinen Fall genau schildern können. Wenn dir das auf Deutsch schwerfällt: In unserem Verzeichnis findest du Anwältinnen und Beratungsstellen, die Vietnamesisch sprechen.
Wo du den Mietspiegel findest
Der Mietspiegel zeigt, was in deiner Stadt für ähnliche Wohnungen üblich ist — die Grundlage für fast jeden Streit über die Miethöhe.
| Wo suchen | Was du dort findest |
|---|---|
| Website deiner Stadt | Such nach „Mietspiegel“ und dem Namen deiner Stadt. Meist beim Wohnungsamt oder Amt für Wohnen. Oft als kostenloses Heft oder als Rechner zum Ausfüllen |
| Mieterverein | Rechnet den Wert für deine Wohnung aus und sagt dir, ob deine Miete zu hoch ist |
| Wohnungsamt oder Bürgeramt | Geben Auskunft, wenn du online nichts findest |
| Wenn es keinen Mietspiegel gibt | Dann zählen drei vergleichbare Wohnungen oder ein Gutachten. Der Mieterverein hilft beim Suchen |
Städte über 50.000 Einwohner müssen einen haben, kleinere Gemeinden oft nicht.
So liest du ihn: Zeile mit Baujahr und Größe suchen, Zu- und Abschläge für Lage und Ausstattung rechnen. Der Betrag pro Quadratmeter mal deine Fläche ergibt die übliche Kaltmiete.
Quellen: §§ 558c und 558d BGB; Mietspiegelreformgesetz
Bei einem laufenden Vertrag
Erhöhen kann dein Vermieter nicht einfach so. Er muss es begründen, meist mit dem Mietspiegel oder mit ähnlichen Wohnungen.
| Regel | Was gilt |
|---|---|
| Abstand zur letzten Erhöhung | Mindestens zwölf Monate |
| Wie viel in drei Jahren? | Höchstens 20 Prozent. In Städten mit knappem Wohnraum nur 15 Prozent |
| Musst du zustimmen? | Ja. Du hast Zeit bis zum Ende des übernächsten Monats |
| Ab wann gilt sie? | Ab dem dritten Monat nach dem Brief |
| Nach einer Modernisierung | Eigene Regeln: höchstens 8 Prozent der Kosten pro Jahr. Dazu ein Deckel von 3 Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren — bei einer Ausgangsmiete unter 7 Euro pro Quadratmeter nur 2 Euro |
Quellen: §§ 558 und 559 BGB
7. Wenn etwas kaputt ist
Wer zahlt was
| Was kaputt ist | Wer zahlt |
|---|---|
| Heizung, Warmwasser, Fenster, Rohre, Dach, Elektrik in der Wand | Immer der Vermieter. Das gehört zur Wohnung |
| Normale Abnutzung — abgelaufener Boden, vergilbte Tapete nach Jahren | Der Vermieter. Dafür zahlst du Miete |
| Feuchte Wände, Wasserschaden von außen, undichtes Dach | Der Vermieter |
| Kleine Dinge, die du täglich anfasst — Wasserhahn, Lichtschalter, Türgriff | Du, aber nur wenn im Vertrag eine gültige Regel steht. Siehe Kasten unten |
| Schäden, die du oder dein Besuch verursacht haben | Du. Dafür brauchst du eine private Haftpflichtversicherung |
| Deine eigenen Geräte — Waschmaschine, Möbel, Lampen | Du |
| Verstopfter Abfluss | Wer ihn verstopft hat. Bei alten Rohren meist der Vermieter |
| Schimmel | Kommt auf die Ursache an — siehe unten |
Wichtig: Auch wenn du zahlen musst, darfst du selbst entscheiden, wer die Reparatur macht. Dein Vermieter kann dir keinen teuren Betrieb vorschreiben.
Quellen: §§ 535, 536, 538 BGB; Rechtsprechung zu Kleinreparaturklauseln
Erster Schritt: sofort melden. Schriftlich, mit Datum und einer Frist zur Reparatur. Eine E-Mail reicht, aber heb sie auf. Meldest du nichts, verlierst du Ansprüche und haftest womöglich für Folgeschäden.
Wie viel weniger darfst du zahlen?
Es gibt keine amtliche Tabelle. Die Zahlen unten stammen aus Gerichtsurteilen und sind nur eine Orientierung. Entschieden wird im Einzelfall, nach Art, Dauer und Schwere.
| Was nicht funktioniert | Was Gerichte zugesprochen haben |
|---|---|
| Wohnung gar nicht bewohnbar — Brand, Hochwasser, Gesundheitsgefahr | 100 Prozent |
| Heizung fällt im Winter komplett aus | 50 bis 100 Prozent |
| Heizung fällt in der Übergangszeit aus | 10 bis 30 Prozent |
| Schimmel im Wohn- oder Schlafzimmer | 20 bis 50 Prozent |
| Kein warmes Wasser | 10 bis 25 Prozent |
| Dauerhafter Baulärm im Haus oder nebenan | 10 bis 40 Prozent |
| Wasserschaden an Decke oder Wand | 20 bis 30 Prozent |
| Aufzug defekt, ab dem vierten Stock | 5 bis 20 Prozent |
| Balkon nicht nutzbar | 5 bis 15 Prozent |
| Fenster zugig | 10 bis 20 Prozent |
| Wohnung ist mehr als 10 Prozent kleiner als im Vertrag | So viel Prozent, wie sie kleiner ist |
| Klingel oder Türsprechanlage kaputt | etwa 5 Prozent |
| Kleinigkeiten wie ein tropfender Hahn im Keller | 0 Prozent — zu unbedeutend |
Quelle: § 536 BGB. Die Prozentwerte stammen aus veröffentlichten Urteilen und sind keine feste Regel
Schimmel
Schimmel ist der häufigste Streitpunkt überhaupt. Entscheidend ist die Ursache: Liegt es am Gebäude, etwa an feuchten Wänden oder schlechter Dämmung, muss der Vermieter zahlen. Liegt es daran, dass zu wenig gelüftet und geheizt wurde, zahlst du.
Was du tun solltest: Melde Schimmel sofort schriftlich mit Fotos. Notiere, wie oft du lüftest und wie warm du heizt. Wer nachweisen kann, dass er sich richtig verhalten hat, steht deutlich besser da.
Quellen: §§ 536, 536a und 536c BGB
8. Was dein Vermieter darf und nicht darf
| Das darf er nicht | Was stattdessen gilt |
|---|---|
| Ohne deine Erlaubnis in die Wohnung — auch nicht mit eigenem Schlüssel | Er muss einen Besuch ankündigen und einen konkreten Grund haben |
| Das Schloss tauschen oder dich aussperren | Auch bei Mietschulden nicht. Das wäre strafbar |
| Deine Sachen entfernen | Auch nicht, wenn du im Rückstand bist |
| Besuch verbieten oder begrenzen | Wer dich besucht und wie lange, geht ihn nichts an |
| Haustiere pauschal verbieten | Kleintiere sind immer erlaubt. Bei Hund und Katze entscheidet der Einzelfall, ein allgemeines Verbot im Vertrag gilt nicht |
| Untermiete pauschal verbieten | Hast du einen guten Grund, hast du einen Anspruch auf Erlaubnis. Aber du musst vorher fragen |
| Fristlos kündigen ohne schweren Grund | Dafür braucht es zum Beispiel erheblichen Zahlungsrückstand |
Umbauten, die dein Vermieter erlauben muss
Diese Umbauten darf dein Vermieter nicht ohne guten Grund ablehnen:
- Barrierefreier Umbau, etwa ein Treppenlift oder eine bodengleiche Dusche
- Ladestation fürs Elektroauto am Stellplatz
- Einbruchschutz, etwa ein sichereres Schloss oder ein Fenstergitter
- Steckersolargerät am Balkon, oft Balkonkraftwerk genannt — seit Ende 2024 im Gesetz
Was gilt: Vorher fragen, Kosten selbst tragen, beim Auszug meist zurückbauen. Dein Vermieter kann dafür eine zusätzliche Sicherheit verlangen. Immer schriftlich fragen und die Antwort aufheben.
Quelle: § 554 BGB
Die Hausordnung — was normal ist und was nicht
Fast jedes Haus hat eine Hausordnung. Sie gilt für dich, wenn sie im Mietvertrag steht.
| Das ist üblich und gilt | Das gilt nicht |
|---|---|
| Ruhezeiten: nachts von 22 bis 6 Uhr, meist auch mittags und sonntags | Ein Verbot, überhaupt Musik zu hören oder Besuch zu haben |
| Treppenhaus und Flur frei halten — wegen Feuer und Fluchtweg | Ein Verbot zu duschen oder zu baden nach 22 Uhr |
| Treppenhaus abwechselnd putzen, wenn es so vereinbart ist | Ein Verbot, in der Wohnung zu kochen, was du willst |
| Müll richtig trennen | Ein Verbot, Besuch über Nacht zu behalten |
| Waschküche nach Plan nutzen | Ein pauschales Verbot von Haustieren |
| Grillen kann auf Balkonen eingeschränkt sein | Ein Verbot, die Wohnung als Wohnung zu nutzen — etwa nur zwei Personen in einer Vierzimmerwohnung |
Kinderlärm ist gesetzlich privilegiert. Spielende und weinende Kinder muss die Nachbarschaft hinnehmen. Das gilt nicht für laute Partys.
Bei Streit mit Nachbarn: Erst das Gespräch suchen. Hilft das nicht, schriftlich beim Vermieter melden, mit Datum und genauer Beschreibung. Er muss sich kümmern.
Quellen: § 22 Absatz 1a Bundes-Immissionsschutzgesetz (Kinderlärm); § 535 BGB
Das kannst du von deinem Vermieter verlangen
- Eine Wohnung, die funktioniert. Heizung, Warmwasser, dichte Fenster, sichere Elektrik. Und zwar die ganze Mietzeit über, nicht nur beim Einzug
- Reparaturen in angemessener Zeit. Setz eine Frist, meist zwei Wochen. Bei Heizungsausfall im Winter sind es Tage, nicht Wochen
- Die Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung beim Bürgeramt
- Einsicht in die Originalrechnungen zur Nebenkostenabrechnung
- Eine Bescheinigung über die Arbeitskosten für deine Steuererklärung
- Auskunft, wo deine Kaution liegt und wie sie verzinst wird
- Eine Mietbescheinigung für Wohngeld, Jobcenter oder Kindergeld
- Eine Bescheinigung, dass du keine Mietschulden hast — brauchst du für die nächste Wohnung
- Erlaubnis zur Untermiete, wenn du einen guten Grund hast
Alle diese Dinge forderst du schriftlich an, mit einer Frist. Reagiert dein Vermieter nicht, hilft der Mieterverein weiter.
Heizung: Von Oktober bis April muss die Heizung funktionieren. Tagsüber sollten in den Wohnräumen mindestens 20 bis 22 Grad möglich sein. Ist es dauerhaft kälter, ist das ein Mangel.
Quellen: §§ 535, 543 und 553 BGB; BGH zum Haustierverbot
9. Kündigung — von dir oder vom Vermieter
Wenn du kündigst
Du hast immer drei Monate Frist. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein.
- Auf Papier, mit Unterschrift. Eine E-Mail reicht nicht
- Stehen mehrere Personen im Vertrag, müssen alle unterschreiben
- Nachweis sichern: Einschreiben oder persönlich mit Zeugen übergeben
- Du musst keinen Nachmieter stellen — auch wenn viele das glauben
Ein befristeter Vertrag kann meist nicht vorzeitig gekündigt werden. Schau nach, ob deiner ein Enddatum hat.
Quellen: §§ 568 und 573c BGB
Wenn dein Vermieter kündigt
Er braucht einen anerkannten Grund. Der häufigste ist Eigenbedarf: Er oder ein naher Angehöriger will selbst einziehen.
| Wie lange du gewohnt hast | Kündigungsfrist für den Vermieter |
|---|---|
| Bis 5 Jahre | 3 Monate |
| 5 bis 8 Jahre | 6 Monate |
| Über 8 Jahre | 9 Monate |
Wenn deine Wohnung verkauft wird
| Situation | Was für dich gilt |
|---|---|
| Die Wohnung wird verkauft | Dein Vertrag läuft unverändert weiter. Der neue Eigentümer wird dein Vermieter |
| Deine Wohnung wird während deiner Mietzeit in eine Eigentumswohnung umgewandelt und dann verkauft | Der Käufer darf dir mindestens drei Jahre lang nicht wegen Eigenbedarf kündigen. In vielen Städten sind es fünf bis zehn |
| Deine Wohnung wird zum ersten Mal nach der Umwandlung verkauft | Du darfst sie als Erste zu denselben Bedingungen selbst kaufen. Das nennt sich Vorkaufsrecht. Dein Vermieter muss dich darauf hinweisen |
| Die Wohnung war schon vor deinem Einzug eine Eigentumswohnung | Dann gilt die Schutzfrist nicht |
| Die Kaution | Sie geht auf den neuen Eigentümer über. Er muss sie dir am Ende zurückzahlen |
Wie lang die Schutzfrist in deiner Stadt ist, weiß der Mieterverein.
Quellen: §§ 566, 577 und 577a BGB
Lass dich sofort beraten, wenn eine Kündigung kommt — nicht erst bei der Räumungsklage.
Quellen: §§ 573, 573c und 574 bis 574b BGB
10. Wenn du die Miete nicht zahlen kannst
Das ist die gefährlichste Situation im Mietrecht — und die, in der am meisten möglich ist, wenn man früh handelt.
- Sofort mit dem Vermieter sprechen und eine Ratenzahlung anbieten, schriftlich. Viele lassen mit sich reden, bevor Anwaltskosten entstehen
- Beim Jobcenter oder Sozialamt fragen. Wenn Wohnungslosigkeit droht, können Mietschulden übernommen werden — meist als Darlehen, das du zurückzahlst. Das rettet regelmäßig Wohnungen
- Wohngeld beantragen, wenn du arbeitest und trotzdem knapp bist. Mehr dazu in Abschnitt 12
- Zur Schuldnerberatung gehen. Kostenlos, und sie verhandelt für dich
Wenn schon eine Räumungsklage läuft: Du kannst beim Gericht mehr Zeit zum Ausziehen beantragen. Das heißt Räumungsfrist. Damit musst du nicht sofort raus, sondern kannst in Ruhe eine neue Wohnung suchen. Der Antrag geht auch noch spät — aber je früher, desto besser.
Quellen: § 543 und § 569 Absatz 3 BGB; § 721 ZPO; § 22 SGB II; § 36 SGB XII
11. Auszug: renovieren und Kaution zurück
Beim Auszug
- Wohnung besenrein übergeben — sauber gefegt, nicht frisch gestrichen
- Übergabeprotokoll machen, mit Zählerständen und Unterschrift von beiden
- Fotos von allen Räumen, mit Datum
- Alle Schlüssel zählen und im Protokoll festhalten
- Neue Adresse schriftlich mitteilen, damit die Kaution ankommt
Die Kaution zurück: Dein Vermieter darf eine angemessene Zeit prüfen, meist drei bis sechs Monate. Er darf einen Teil einbehalten, wenn die Nebenkostenabrechnung noch aussteht. Kommt nach sechs Monaten nichts, fordere sie schriftlich mit Frist ein.
Quellen: § 535 und § 551 BGB; ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Renovierungsklauseln bei unrenoviert übergebenen Wohnungen
12. Was du sparen kannst — und die teuersten Fehler
Geld, das du dir holen kannst
| Möglichkeit | Was es bringt | So gehst du vor |
|---|---|---|
| Wohngeld | Ein Zuschuss zur Miete vom Staat. Für Menschen, die arbeiten oder Rente bekommen, aber mit dem Geld nicht auskommen. Auch Untermieter können es bekommen | Antrag bei der Wohngeldstelle deiner Stadt. Wichtig: Es wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag ankommt — nie rückwirkend. Auch ein formloser Antrag sichert schon das Datum |
| Nebenkostenabrechnung prüfen lassen | Ein großer Teil der Abrechnungen enthält Fehler. Oft geht es um dreistellige Beträge | Beim Mieterverein prüfen lassen, bevor du zahlst |
| Miete prüfen lassen | Liegt deine Miete über der erlaubten Grenze, kannst du sie senken lassen und Geld zurückfordern | Mietspiegel deiner Stadt ansehen oder den Mieterverein fragen. Siehe Abschnitt 6 |
| Maklerprovision zurückfordern | Wenn du gezahlt hast, obwohl der Vermieter den Makler beauftragt hatte | Schriftlich zurückfordern, mit Frist |
| Heizkosten senken | Wurde ohne Zähler abgerechnet, darfst du oft 15 Prozent kürzen | In der Abrechnung nachsehen, ob nach Verbrauch abgerechnet wurde |
| Mitglied im Mieterverein werden | Prüfung von Verträgen und Abrechnungen, Vertretung im Streit. Der Jahresbeitrag ist deutlich günstiger als eine Anwaltsstunde | Bei laufendem Streit gibt es meist eine Wartezeit — also früh eintreten |
| Wohnberechtigungsschein prüfen | Damit bekommst du Zugang zu günstigeren Sozialwohnungen. Viele wissen nicht, dass sie berechtigt wären | Beim Wohnungsamt deiner Stadt beantragen. Es zählt dein Einkommen und die Haushaltsgröße |
Quellen: Wohngeldgesetz; § 12 Heizkostenverordnung; § 2 Wohnungsvermittlungsgesetz; Wohnraumförderungsgesetz
Was du von der Steuer absetzen kannst
So kommst du dran: Steht in deiner Abrechnung kein getrennter Betrag für Arbeitskosten, verlang schriftlich eine „Bescheinigung nach § 35a Einkommensteuergesetz“. Viele Vermieter stellen sie nur auf Nachfrage aus.
Wie das im Einzelnen funktioniert, welche Höchstbeträge gelten und was du beim Umzug absetzen kannst, steht ausführlich in unserem Beitrag zum Steuersystem.
Quellen: § 35a Einkommensteuergesetz; Bundesfinanzhof zur Nebenkostenabrechnung
Die 6 teuersten Fehler
1. Kein Übergabeprotokoll und keine Fotos. Ohne Nachweis zahlst du beim Auszug für Schäden, die schon vorher da waren.
2. Mängel nur mündlich melden. Ohne schriftlichen Nachweis gibt es den Mangel rechtlich fast nicht.
3. Die Nebenkostenabrechnung ungeprüft bezahlen. Sehr viele enthalten Fehler.
4. Bei Streit einfach die Miete kürzen. Zahlungsrückstand ist einer der wenigen Gründe für eine fristlose Kündigung.
5. Beim Auszug renovieren, ohne die Klausel zu prüfen. Oft muss man gar nicht.
6. Zu spät um Hilfe bitten. Bei Mietschulden und bei einer Kündigung entscheiden Wochen.
Unsere Partner: Hilfe in deiner Sprache
Beim Wohnen geht es um viel Geld und um dein Zuhause. Meist entscheidet ein Satz im Vertrag oder eine Frist.
- Tempo. Bei einer Kündigung zählt jede Woche. Bis der Brief übersetzt und verstanden ist, ist oft Zeit verloren
- Genauigkeit. Ob eine Vertragsklausel gilt, hängt am genauen Wortlaut. Wer nur ungefähr versteht, verschenkt Rechte
- Keine Familie als Dolmetscher. Was du zahlst und wie du wohnst, geht niemanden aus dem Umfeld etwas an
- Sie kennen die typischen Fälle. Wohnungen ohne schriftlichen Vertrag, Untermiete unter Verwandten, überhöhte Kautionen — das muss man nicht erst erklären
Wen du in unserem Verzeichnis findest
| Fachgebiet | Wofür sie zuständig sind |
|---|---|
| Fachanwältinnen für Mietrecht | Kündigung, Eigenbedarf, Räumungsklage, weniger Miete zahlen, Kaution, Nebenkosten |
| Immobilienmaklerinnen und Makler | Wohnungssuche mit Beratung auf Vietnamesisch, Besichtigung, Vertrag erklären |
| Beratungsstellen | Mietvertrag verstehen, Briefe erklären, Anträge ausfüllen |
| Übersetzerinnen und Dolmetscher | Mietvertrag übersetzen, Begleitung zur Wohnungsübergabe und zu Terminen |
| Schuldnerberatung | Wenn Mietschulden entstanden sind |
| Versicherungsmaklerinnen und -makler | Hausratversicherung, Haftpflicht für Schäden in der Wohnung, Rechtsschutz |
| Steuerberaterinnen und Steuerberater | Wenn du selbst vermietest oder ein Arbeitszimmer absetzen willst |
Spätestens jetzt solltest du anrufen
- Eine Kündigung liegt im Briefkasten
- Es kommt Post vom Gericht wegen der Wohnung
- Du hast Mietschulden und weißt nicht weiter
- Die Nebenkostenabrechnung fordert mehrere hundert Euro nach
- In der Wohnung ist Schimmel und der Vermieter tut nichts
- Dein Vermieter war ohne Ankündigung in der Wohnung
- Du sollst beim Auszug renovieren und bist dir nicht sicher, ob du musst
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- Mieterverein: prüft Verträge und Abrechnungen und vertritt dich im Streit. Der Jahresbeitrag ist deutlich günstiger als ein Anwalt
- Mietrechtsberatung der Stadt: in vielen Kommunen kostenlos
- Wohngeldstelle: berät auch zum Antrag selbst
- Schuldnerberatung: wenn Mietschulden entstanden sind
- Sozialamt oder Jobcenter: wenn Wohnungslosigkeit droht
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Er stellt insbesondere keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und geben den Stand vom 13.09.2026 wieder. Rechtslage und Rechtsprechung ändern sich laufend; wir bemühen uns um Aktualität, können aber keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Im Einzelfall kann anderes gelten — maßgeblich sind dein Mietvertrag und die Umstände deines Falls. Für eine verbindliche Auskunft wende dich an eine Fachanwältin für Mietrecht, den Mieterverein oder eine anerkannte Beratungsstelle. Alle genannten Vorschriften sind auf gesetze-im-internet.de nachzulesen.