Dieser Beitrag erklärt das System für Privatpersonen. Wer selbstständig ist oder ein Gewerbe hat, hat zusätzliche Pflichten — dazu gelten eigene Regeln, die wir getrennt behandeln.
1. Welche Steuern du zahlst
| Steuer | Wer zahlt sie | Wie sie erhoben wird |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | Alle Arbeitnehmer | Wird direkt vom Lohn abgezogen. Sie ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer |
| Einkommensteuer | Alle mit Einkommen | Die eigentliche Steuer. Am Jahresende wird geprüft, ob zu viel oder zu wenig Lohnsteuer gezahlt wurde |
| Solidaritätszuschlag | Nur noch bei hohem Einkommen | Fällt 2026 erst an, wenn deine Einkommensteuer über 20.350 Euro im Jahr liegt. Für die meisten also gar nicht |
| Kirchensteuer | Nur Mitglieder einer Kirche | 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer, je nach Bundesland. Wer nicht Mitglied ist, zahlt nichts |
| Umsatzsteuer | Alle, bei jedem Einkauf | Steckt schon im Preis: 19 Prozent normal, 7 Prozent bei Lebensmitteln und Büchern. Seit 2026 auch 7 Prozent auf Speisen im Restaurant — Getränke bleiben bei 19 |
| Grundsteuer | Eigentümer, über die Nebenkosten auch Mieter | Einmal im Jahr an die Gemeinde |
| Kfz-Steuer | Autohalter | Einmal im Jahr, je nach Motor und Ausstoß |
Wer hilft: Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Finanzamt.
Quellen: Einkommensteuergesetz; Solidaritätszuschlaggesetz; Umsatzsteuergesetz; Kirchensteuergesetze der Länder; Grundsteuergesetz; Kraftfahrzeugsteuergesetz
2. Wie die Einkommensteuer funktioniert
Der Staat besteuert nicht dein ganzes Einkommen. Zuerst wird viel abgezogen. Was übrig bleibt, wird besteuert — und zwar in Stufen.
| Schritt | Was passiert |
|---|---|
| 1. Dein Bruttolohn | Alles, was du im Jahr verdienst |
| 2. Minus Kosten für den Beruf | Im Amtsdeutsch Werbungskosten. Mindestens 1.230 Euro werden automatisch abgezogen, auch ohne Belege |
| 3. Minus Vorsorge | Vor allem Kranken- und Rentenversicherung. Im Formular heißt das Sonderausgaben |
| 4. Minus besondere Belastungen | Zum Beispiel hohe Arztkosten oder Unterhalt an Angehörige. Im Formular: außergewöhnliche Belastungen |
| 5. Das Ergebnis | Dein zu versteuerndes Einkommen — nur darauf zahlst du Steuern |
Ein Beispiel zum Mitrechnen
| Beispielrechnung | |
|---|---|
| Bruttolohn im Jahr | 30.000 Euro |
| minus Kosten für den Beruf | − 1.230 Euro |
| minus Vorsorge, vor allem Kranken- und Rentenversicherung | − 6.000 Euro |
| Zu versteuerndes Einkommen | 22.770 Euro |
| davon steuerfrei (Grundfreibetrag) | die ersten 12.348 Euro |
| Besteuert wird nur | 10.422 Euro |
Die Zahlen sind erfunden und dienen nur zur Veranschaulichung. Bei dir sehen sie anders aus. Das Prinzip ist aber immer gleich: Erst wird viel abgezogen, dann bleibt der Grundfreibetrag frei. Besteuert wird nur der Rest.
Wie hoch ist der Steuersatz? Er startet bei 14 Prozent und steigt mit dem Einkommen. Wichtig: Der höhere Satz gilt immer nur für den Teil des Einkommens, der über der jeweiligen Stufe liegt — nie für alles. Mehr verdienen lohnt sich also immer.
Quellen: §§ 2, 32a und 9a Einkommensteuergesetz; Grundfreibetrag 2026
3. Die Steuerklassen
Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel monatlich vom Lohn abgezogen wird. Sie ändert nichts an der Steuer, die du am Ende wirklich schuldest. Zu viel Gezahltes bekommst du über die Erklärung zurück.
| Klasse | Für wen |
|---|---|
| I | Ledig, verwitwet oder geschieden |
| II | Alleinerziehend — bringt einen zusätzlichen Freibetrag. Muss beantragt werden |
| III | Verheiratet, wenn der Partner viel weniger verdient und Klasse V hat |
| IV | Verheiratet, wenn beide ähnlich verdienen |
| IV mit Faktor | Verheiratet — verteilt die Abzüge gerechter auf beide |
| V | Verheiratet, Partner hat Klasse III. Hier wird am meisten abgezogen |
| VI | Für den zweiten Job neben dem Hauptjob |
Wechseln könnt ihr beim Finanzamt, auch mehrmals im Jahr. Der Antrag geht online oder auf Papier. Wichtig: Damit die neue Klasse noch im laufenden Jahr wirkt, muss der Antrag in der Regel bis zum 30. November da sein.
Quellen: §§ 38b, 39 und 39f Einkommensteuergesetz
4. Musst du eine Erklärung abgeben?
| Du musst abgeben, wenn | Beispiele |
|---|---|
| Du Steuerklasse III, V oder VI hattest | Auch wenn nur für einen Teil des Jahres |
| Du Lohnersatzleistungen über 410 Euro bekommen hast | Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld |
| Du mehrere Jobs gleichzeitig hattest | Zwei Arbeitgeber, nicht nacheinander |
| Du einen Freibetrag eintragen lassen hast | Zum Beispiel für weite Fahrten zur Arbeit |
| Du Nebeneinkünfte über 410 Euro hattest | Vermietung, Selbstständigkeit |
| Du selbstständig bist | Immer |
Die Fristen
- Pflicht, selbst gemacht: bis 31. Juli des Folgejahres
- Pflicht, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Für das Steuerjahr 2024 galt noch der 30. April 2026
- Freiwillig: vier Jahre rückwirkend, jeweils bis zum 31. Dezember
- Verlängerung ist möglich. Schreib dem Finanzamt vor Ablauf der Frist, nenne einen Grund — Krankheit, Umzug, fehlende Unterlagen — und schlag ein neues Datum vor. Eine Verlängerung um zwei bis drei Monate wird meist gewährt. Ein formloser Brief oder eine Nachricht über das Steuerportal genügt
Quellen: § 46 Einkommensteuergesetz; §§ 149 und 169 Abgabenordnung
5. Was du absetzen kannst
Es gibt vier große Gruppen. Sie werden unterschiedlich behandelt — das ist der häufigste Grund für Verwirrung.
| Gruppe | Was dazugehört | Wichtig |
|---|---|---|
| Kosten für den Beruf | Fahrten zur Arbeit, Arbeitskleidung, Fortbildung, Bewerbungen, beruflicher Umzug, Arbeitsmittel, Arbeiten von zu Hause mit 6 Euro pro Tag | 1.230 Euro werden automatisch abgezogen. Erst was darüber liegt, bringt zusätzlich etwas — dann aber ab dem ersten Euro. Ausnahme seit 2026: Der Gewerkschaftsbeitrag kommt zusätzlich obendrauf, auch wenn du unter 1.230 Euro bleibst |
| Vorsorge | Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, private Altersvorsorge | Kranken- und Pflegeversicherung sind unbegrenzt absetzbar |
| Besondere Belastungen | Hohe Arztkosten, Zahnersatz, Brille, Pflege von Angehörigen, Unterhalt, Behinderung, Beerdigung | Ein Teil bleibt bei dir — wie viel, hängt von Einkommen und Kinderzahl ab |
| Handwerker und Hilfe im Haushalt | Reinigung, Gartenpflege, Reparaturen, Pflegedienst — auch anteilig aus der Nebenkostenabrechnung | 20 Prozent der Arbeitskosten. Nur Arbeit, kein Material. Und nur was überwiesen wurde |
Sammeln lohnt sich das ganze Jahr: Leg einen Ordner oder einen Ordner am Handy an und wirf jede Quittung hinein. Ende des Jahres erinnerst du dich sonst an nichts mehr.
Quellen: §§ 9, 9a, 10, 33, 33a und 35a Einkommensteuergesetz; Steueränderungsgesetz 2025 (Pendlerpauschale und Gewerkschaftsbeitrag ab 01.01.2026)
6. Geld an Angehörige in Vietnam
Die Bedingungen
| Bedingung | Was das heißt |
|---|---|
| Verwandtschaft | Nur Personen, denen du nach deutschem Recht Unterhalt schuldest — vor allem Eltern und Ehepartner. Geschwister, Onkel oder Cousins zählen nicht |
| Bedürftigkeit | Die Person darf kein nennenswertes eigenes Einkommen und Vermögen haben. Eigene Einkünfte über 624 Euro im Jahr werden angerechnet |
| Kein Arbeiten möglich | Bei Personen im arbeitsfähigen Alter muss ein Grund vorliegen: Alter, Krankheit, Behinderung, Betreuung von Kindern |
| Überweisung | Seit 2025 zählt nur noch Geld, das du überwiesen hast. Bargeld, das jemand mitnimmt, erkennt das Finanzamt nicht mehr an |
| Höchstbetrag | Grundsätzlich so hoch wie der Grundfreibetrag. Für Empfänger im Ausland wird er nach den Lebenshaltungskosten des Landes gekürzt |
Was du brauchst
- Die amtliche Unterhaltserklärung — ein Formular des Bundesfinanzministeriums, das die unterstützte Person ausfüllt und unterschreibt
- Eine Bestätigung der Heimatbehörde in Vietnam über Wohnort, Familienstand und wer sonst im Haushalt lebt
- Angaben zum Einkommen und Vermögen der Person, möglichst belegt
- Alle Überweisungsbelege des Jahres
- Bei Krankheit oder Behinderung: ein ärztlicher Nachweis
Wichtig zum Zeitpunkt: Wer erst im Dezember überweist, bekommt oft nur einen Teil anerkannt. Das Finanzamt rechnet monatsweise. Regelmäßige Überweisungen über das Jahr sind besser als eine große am Ende.
Unterstützen mehrere Geschwister dieselbe Person, wird der Höchstbetrag unter ihnen aufgeteilt — jeder nach seinem Anteil.
Quellen: § 33a Einkommensteuergesetz; Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15.10.2025 zu Unterhaltsaufwendungen ins Ausland; § 90 Absatz 2 Abgabenordnung
7. Familie und Kinder
| Was | Wie viel | Wichtig |
|---|---|---|
| Kindergeld | 259 Euro pro Kind und Monat | Muss beantragt werden. Nur 6 Monate rückwirkend |
| Kinderfreibetrag | 9.756 Euro pro Kind im Jahr | Du bekommst entweder Kindergeld oder den Freibetrag. Das Finanzamt prüft automatisch, was für dich besser ist |
| Alleinerziehende | 4.260 Euro im Jahr, plus 240 Euro ab dem zweiten Kind | Nur mit Steuerklasse II. Muss beantragt werden |
| Kinderbetreuung | 80 Prozent der Kosten, höchstens 4.800 Euro pro Kind | Kita, Hort, Tagesmutter, Babysitter — bis das Kind 14 ist. Wieder gilt: nur überwiesen, nicht bar |
| Ausbildung volljähriger Kinder | Kindergeld bis 25, wenn das Kind in Ausbildung oder Studium ist | Der Kindergeldkasse melden, sonst fällt es weg |
Quellen: §§ 24b, 31, 32 und 10 Absatz 1 Nummer 5 Einkommensteuergesetz; § 66 Einkommensteuergesetz
8. Rente und Steuern
Viele Rentner sind überrascht, wenn Post vom Finanzamt kommt. Renten sind nämlich steuerpflichtig — aber nicht in voller Höhe.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Wie viel von der Rente ist steuerpflichtig? | Das hängt vom Jahr ab, in dem du in Rente gegangen bist. Wer früher angefangen hat, hat einen größeren steuerfreien Anteil. Dieser Anteil bleibt dann dein Leben lang gleich |
| Muss ich eine Erklärung abgeben? | Nur wenn dein steuerpflichtiger Teil über dem Grundfreibetrag liegt. Bei kleinen Renten meist nicht |
| Was, wenn ich nebenbei arbeite? | Dann zählt beides zusammen. Dadurch kann eine Pflicht entstehen |
| Was kann ich abziehen? | Kranken- und Pflegeversicherung, Spenden, Arztkosten, Pflegekosten, Handwerker und Haushaltshilfe — wie alle anderen auch |
| Und wenn das Finanzamt Jahre später schreibt? | Nicht ignorieren. Melde dich und reiche nach. Wer sich meldet, findet fast immer eine Lösung |
Wer im Ausland lebt und deutsche Rente bekommt, hat eigene Regeln — das gehört zu einer Steuerberaterin.
Quellen: § 22 Nummer 1 Buchstabe a und § 49 Einkommensteuergesetz; § 25 Einkommensteuergesetz
9. Zinsen und Sparen
- Du kannst den Betrag auf mehrere Banken aufteilen — zusammen aber höchstens 1.000 Euro
- Hast du ihn vergessen, holst du dir das Geld über die Steuererklärung zurück. Dafür brauchst du die Bescheinigung deiner Bank
- Wer so wenig verdient, dass gar keine Steuer anfällt, kann beim Finanzamt eine Bescheinigung dafür beantragen. Dann behält die Bank nichts ein
Quellen: §§ 20, 32d, 43 und 44a Einkommensteuergesetz
10. Wer dir bei der Erklärung hilft
| Weg | Was es kostet | Für wen |
|---|---|---|
| Selbst über das Steuerportal | Kostenlos. Es heißt ELSTER und gehört dem Finanzamt | Wer einfache Verhältnisse hat und sich Zeit nehmen kann. Vieles ist schon vorausgefüllt |
| Steuerprogramm oder App | Meist 20 bis 40 Euro im Jahr | Wer Hilfe beim Ausfüllen will. Die Programme fragen Schritt für Schritt ab |
| Lohnsteuerhilfeverein | Jahresbeitrag nach Einkommen, oft 60 bis 400 Euro | Nur für Arbeitnehmer und Rentner. Nicht für Selbstständige oder bei Vermietung über bestimmte Grenzen |
| Steuerberaterin oder Steuerberater | Nach Gebührenordnung, richtet sich nach Aufwand | Bei Selbstständigkeit, Vermietung, Erbschaft, Auslandsbezug oder wenn es kompliziert wird |
Beim Auslandsunterhalt aus Abschnitt 6 lohnt sich fachliche Hilfe besonders. Die Anforderungen an die Nachweise sind hoch, und ein formaler Fehler kostet den ganzen Abzug.
Quellen: §§ 2, 3 und 4 Steuerberatungsgesetz zu den Befugnissen der jeweiligen Stellen
11. Nach der Abgabe: Bescheid und Fristen
Der Steuerbescheid
Der Bescheid kommt einige Wochen bis Monate nach der Abgabe. Prüf ihn, bevor du dich freust oder ärgerst.
- Stimmen die Zahlen mit dem überein, was du eingetragen hast?
- Wurde etwas gestrichen? Das steht meist unter „Erläuterungen“ am Ende
- Sind Kinder, Freibeträge und Versicherungen berücksichtigt?
- Stimmt die Kontonummer für die Erstattung?
Achtung bei einer Nachzahlung: Der Einspruch stoppt sie nicht automatisch. Du musst zusätzlich beantragen, dass die Zahlung ausgesetzt wird.
Quellen: §§ 122, 355, 357 und 361 Abgabenordnung
Wenn du zu spät bist oder nicht zahlen kannst
| Situation | Was passiert | Was du tun kannst |
|---|---|---|
| Frist verpasst | Das Finanzamt kann einen Zuschlag verlangen. Mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat | Sofort abgeben. Je früher, desto kleiner der Zuschlag |
| Gar nicht abgegeben | Das Finanzamt schätzt dein Einkommen — meist zu deinen Ungunsten | Innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und die Erklärung nachreichen |
| Du kannst nicht zahlen | Es fallen Säumniszuschläge an | Sofort Ratenzahlung beantragen, schriftlich und mit Begründung. Das Finanzamt lässt oft mit sich reden |
| Du hast etwas vergessen anzugeben | Bei Vorsatz kann es strafbar sein | Freiwillig und vollständig nachmelden, bevor das Finanzamt fragt. Dann bleibt es meist folgenlos. Vorher unbedingt beraten lassen |
Quellen: §§ 152, 162, 222, 240 und 371 Abgabenordnung
12. Was du sparen kannst — und die teuersten Fehler
Wo Geld liegen bleibt
| Möglichkeit | Was es bringt | So gehst du vor |
|---|---|---|
| Vier Jahre rückwirkend abgeben | Wer 2022 bis 2025 nie abgegeben hat, kann das bis Ende 2026 für 2022 nachholen | Am einfachsten über das Steuerportal. Vieles ist bereits gespeichert |
| Freistellungsauftrag erteilen | Bis 1.000 Euro Zinsen im Jahr steuerfrei | Zwei Klicks im Online-Banking |
| Fahrten zur Arbeit rechnen | Wer weiter pendelt, kommt schnell über die automatischen 1.230 Euro | Arbeitstage mal Entfernung. Seit 2026 sind es 38 Cent pro Kilometer — und zwar ab dem ersten |
| Nebenkostenabrechnung nutzen | Hausmeister, Reinigung, Wartung — anteilig absetzbar | Beim Vermieter die Bescheinigung dazu anfordern |
| Unterhalt ins Ausland prüfen | Kann mehrere hundert Euro im Jahr bringen | Siehe Abschnitt 6. Am besten mit fachlicher Hilfe |
| Kirchensteuer prüfen | Wer keiner Kirche angehört, sollte das auch in den Daten stehen haben | Auf der Lohnabrechnung nachsehen. Falscher Eintrag lässt sich korrigieren |
Die 6 teuersten Fehler
1. Gar keine Erklärung abgeben. Die meisten Arbeitnehmer bekommen Geld zurück.
2. Bar zahlen bei Handwerkern und Haushaltshilfe. Damit ist der Abzug weg.
3. Belege zu früh wegwerfen. Heb sie mindestens auf, bis der Bescheid endgültig ist. Wer selbstständig ist, muss Rechnungen und Kontoauszüge acht Jahre aufbewahren.
4. Den Bescheid ungeprüft ablegen. Einen Monat später ist er nicht mehr angreifbar.
5. Bei Steuerklasse III und V nicht rechnen. Die Nachzahlung kommt am Jahresende.
6. Unterhalt ins Ausland bar überbringen. Seit 2025 zählt nur noch die Überweisung.
Quellen: §§ 9, 33a, 35a, 44a und 46 Einkommensteuergesetz; § 169 Abgabenordnung
Unsere Partner: Hilfe in deiner Sprache
Bei Steuern hängt viel Geld an Formularen und Begriffen. Ein Feld falsch verstanden, und ein Abzug ist weg — oder es kommt eine Nachzahlung.
- Auslandsunterhalt. Wer Angehörige in Vietnam unterstützt, muss Nachweise aus zwei Ländern zusammenbringen. Das ist der Fall, bei dem Sprache und Landeskenntnis am meisten wert sind
- Fristen. Gegen einen Bescheid hast du einen Monat. Bis er übersetzt und verstanden ist, ist die Hälfte weg
- Genauigkeit. Steuerformulare arbeiten mit Begriffen, die es im Alltag nicht gibt. Wer rät, trägt falsch ein
- Keine Familie als Dolmetscher. Dein Einkommen und deine Ausgaben gehen niemanden aus dem Umfeld etwas an
Wen du in unserem Verzeichnis findest
| Fachgebiet | Wofür sie zuständig sind |
|---|---|
| Steuerberaterinnen und Steuerberater | Erklärung, Einspruch, Auslandsunterhalt, Selbstständigkeit, Vermietung, Erbschaft |
| Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte | Wenn es zum Streit mit dem Finanzamt kommt oder ein Strafverfahren droht |
| Übersetzerinnen und Dolmetscher | Bescheide und Formulare übersetzen, Unterlagen aus Vietnam beglaubigen lassen |
| Beratungsstellen | Briefe verstehen, erste Einordnung, Weitervermittlung |
Spätestens jetzt solltest du anrufen
- Ein Steuerbescheid ist gekommen und du verstehst ihn nicht — die Frist läuft
- Du unterstützt Angehörige in Vietnam und hast das noch nie angegeben
- Das Finanzamt hat dein Einkommen geschätzt
- Du hast eine Nachzahlung und weißt nicht, wie du sie stemmen sollst
- Du hast in früheren Jahren etwas nicht angegeben
- Du machst dich selbstständig
Hier geht’s zum Verzeichnis
Finde unsere Partner, die Vietnamesisch sprechen — Rechtsanwältinnen, Steuerberater, Ärztinnen, Versicherungsmakler, Übersetzer und Beratungsstellen. Suchbar nach Ort und Fachgebiet.
Kostenlose Anlaufstellen
Diese Stellen kosten nichts oder sehr wenig. Die Beratung findet dort in der Regel auf Deutsch statt — bring also jemanden mit, wenn du dir unsicher bist.
- Dein Finanzamt: darf keine Beratung geben, aber Auskunft zu Formularen, Fristen und Ratenzahlung. Ein Anruf kostet nichts
- ELSTER: das kostenlose Steuerportal des Finanzamts, mit Ausfüllhilfen
- Lohnsteuerhilfeverein: günstige Vollbetreuung für Arbeitnehmer und Rentner
- Verbraucherzentrale: allgemeine Orientierung, wenn du nicht weißt, wo du anfangen sollst
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über das Steuersystem und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Er stellt keine Steuerberatung dar — diese ist in Deutschland nach § 2 Steuerberatungsgesetz nur zugelassenen Personen erlaubt, insbesondere Steuerberaterinnen, Rechtsanwälten und Lohnsteuerhilfevereinen im Rahmen ihrer Befugnisse. Ob und in welcher Höhe etwas in deinem Fall abzugsfähig ist, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und geben den Stand vom 13.09.2026 wieder. Beträge und Grenzwerte ändern sich jährlich; wir bemühen uns um Aktualität, können aber keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Alle genannten Vorschriften sind auf gesetze-im-internet.de nachzulesen.