Das Steuersystem in Deutschland — für Privatpersonen

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Zuletzt aktualisiert:
Oktober 2026
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Das Steuersystem in Deutschland — für Privatpersonen

Inhaltsverzeichnis

Das musst du zuerst wissen: Die meisten Arbeitnehmer bekommen Geld zurück, wenn sie eine Steuererklärung machen. Im Schnitt sind es mehrere hundert bis über tausend Euro. Wer keine abgibt, verschenkt dieses Geld einfach.

Dieser Beitrag erklärt das System für Privatpersonen. Wer selbstständig ist oder ein Gewerbe hat, hat zusätzliche Pflichten — dazu gelten eigene Regeln, die wir getrennt behandeln.

1. Welche Steuern du zahlst

Steuer Wer zahlt sie Wie sie erhoben wird
Lohnsteuer Alle Arbeitnehmer Wird direkt vom Lohn abgezogen. Sie ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer
Einkommensteuer Alle mit Einkommen Die eigentliche Steuer. Am Jahresende wird geprüft, ob zu viel oder zu wenig Lohnsteuer gezahlt wurde
Solidaritätszuschlag Nur noch bei hohem Einkommen Fällt 2026 erst an, wenn deine Einkommensteuer über 20.350 Euro im Jahr liegt. Für die meisten also gar nicht
Kirchensteuer Nur Mitglieder einer Kirche 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer, je nach Bundesland. Wer nicht Mitglied ist, zahlt nichts
Umsatzsteuer Alle, bei jedem Einkauf Steckt schon im Preis: 19 Prozent normal, 7 Prozent bei Lebensmitteln und Büchern. Seit 2026 auch 7 Prozent auf Speisen im Restaurant — Getränke bleiben bei 19
Grundsteuer Eigentümer, über die Nebenkosten auch Mieter Einmal im Jahr an die Gemeinde
Kfz-Steuer Autohalter Einmal im Jahr, je nach Motor und Ausstoß
Zwei Nummern, die oft verwechselt werden: Die Steuer-Identifikationsnummer bekommst du einmal im Leben — bei der Geburt oder bei der ersten Anmeldung in Deutschland. Sie ändert sich nie, auch nicht beim Umzug. Die Steuernummer dagegen vergibt dein Finanzamt und sie kann sich ändern, etwa wenn du in eine andere Stadt ziehst. Für deine erste Steuererklärung über das Steuerportal reicht die Steuer-Identifikationsnummer — die Steuernummer vergibt dir das Finanzamt danach von selbst. Findest du deine Identifikationsnummer nicht, fordere sie beim Bundeszentralamt für Steuern neu an — kostenlos.

Wer hilft: Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Finanzamt.

Quellen: Einkommensteuergesetz; Solidaritätszuschlaggesetz; Umsatzsteuergesetz; Kirchensteuergesetze der Länder; Grundsteuergesetz; Kraftfahrzeugsteuergesetz

2. Wie die Einkommensteuer funktioniert

Der Staat besteuert nicht dein ganzes Einkommen. Zuerst wird viel abgezogen. Was übrig bleibt, wird besteuert — und zwar in Stufen.

Schritt Was passiert
1. Dein Bruttolohn Alles, was du im Jahr verdienst
2. Minus Kosten für den Beruf Im Amtsdeutsch Werbungskosten. Mindestens 1.230 Euro werden automatisch abgezogen, auch ohne Belege
3. Minus Vorsorge Vor allem Kranken- und Rentenversicherung. Im Formular heißt das Sonderausgaben
4. Minus besondere Belastungen Zum Beispiel hohe Arztkosten oder Unterhalt an Angehörige. Im Formular: außergewöhnliche Belastungen
5. Das Ergebnis Dein zu versteuerndes Einkommen — nur darauf zahlst du Steuern
Der wichtigste Betrag: Die ersten 12.348 Euro im Jahr sind komplett steuerfrei. Bei Ehepaaren sind es 24.696 Euro. Das nennt sich Grundfreibetrag. Wer darunter bleibt, zahlt keine Einkommensteuer — und bekommt abgezogene Lohnsteuer vollständig zurück. Genau deshalb lohnt sich eine Erklärung besonders für Menschen mit kleinem Einkommen, Azubis und Studierende mit Nebenjob.

Ein Beispiel zum Mitrechnen

Beispielrechnung
Bruttolohn im Jahr 30.000 Euro
minus Kosten für den Beruf − 1.230 Euro
minus Vorsorge, vor allem Kranken- und Rentenversicherung − 6.000 Euro
Zu versteuerndes Einkommen 22.770 Euro
davon steuerfrei (Grundfreibetrag) die ersten 12.348 Euro
Besteuert wird nur 10.422 Euro

Die Zahlen sind erfunden und dienen nur zur Veranschaulichung. Bei dir sehen sie anders aus. Das Prinzip ist aber immer gleich: Erst wird viel abgezogen, dann bleibt der Grundfreibetrag frei. Besteuert wird nur der Rest.

Wie hoch ist der Steuersatz? Er startet bei 14 Prozent und steigt mit dem Einkommen. Wichtig: Der höhere Satz gilt immer nur für den Teil des Einkommens, der über der jeweiligen Stufe liegt — nie für alles. Mehr verdienen lohnt sich also immer.

Quellen: §§ 2, 32a und 9a Einkommensteuergesetz; Grundfreibetrag 2026

3. Die Steuerklassen

Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel monatlich vom Lohn abgezogen wird. Sie ändert nichts an der Steuer, die du am Ende wirklich schuldest. Zu viel Gezahltes bekommst du über die Erklärung zurück.

Klasse Für wen
I Ledig, verwitwet oder geschieden
II Alleinerziehend — bringt einen zusätzlichen Freibetrag. Muss beantragt werden
III Verheiratet, wenn der Partner viel weniger verdient und Klasse V hat
IV Verheiratet, wenn beide ähnlich verdienen
IV mit Faktor Verheiratet — verteilt die Abzüge gerechter auf beide
V Verheiratet, Partner hat Klasse III. Hier wird am meisten abgezogen
VI Für den zweiten Job neben dem Hauptjob
Der häufigste Irrtum: Die Kombination III und V bringt kein Geld. Sie verschiebt nur, wer monatlich mehr Netto hat. Am Jahresende wird gemeinsam gerechnet, und oft kommt eine Nachzahlung. Wer das nicht will, nimmt IV mit Faktor. Und noch etwas: Wer in Klasse V ist, bekommt bei Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld weniger. Diese Leistungen richten sich nämlich nach dem Netto. Wer ein Kind plant, sollte rechtzeitig wechseln.

Wechseln könnt ihr beim Finanzamt, auch mehrmals im Jahr. Der Antrag geht online oder auf Papier. Wichtig: Damit die neue Klasse noch im laufenden Jahr wirkt, muss der Antrag in der Regel bis zum 30. November da sein.

Quellen: §§ 38b, 39 und 39f Einkommensteuergesetz

4. Musst du eine Erklärung abgeben?

Du musst abgeben, wenn Beispiele
Du Steuerklasse III, V oder VI hattest Auch wenn nur für einen Teil des Jahres
Du Lohnersatzleistungen über 410 Euro bekommen hast Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld
Du mehrere Jobs gleichzeitig hattest Zwei Arbeitgeber, nicht nacheinander
Du einen Freibetrag eintragen lassen hast Zum Beispiel für weite Fahrten zur Arbeit
Du Nebeneinkünfte über 410 Euro hattest Vermietung, Selbstständigkeit
Du selbstständig bist Immer
Freiwillig lohnt sich fast immer: Wer nicht abgeben muss, hat vier Jahre Zeit. Für 2022 also bis Ende 2026. Und du riskierst nichts: Käme eine Nachzahlung heraus, kannst du die freiwillige Erklärung zurückziehen. Du riskierst also nichts.

Die Fristen

  • Pflicht, selbst gemacht: bis 31. Juli des Folgejahres
  • Pflicht, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Für das Steuerjahr 2024 galt noch der 30. April 2026
  • Freiwillig: vier Jahre rückwirkend, jeweils bis zum 31. Dezember
  • Verlängerung ist möglich. Schreib dem Finanzamt vor Ablauf der Frist, nenne einen Grund — Krankheit, Umzug, fehlende Unterlagen — und schlag ein neues Datum vor. Eine Verlängerung um zwei bis drei Monate wird meist gewährt. Ein formloser Brief oder eine Nachricht über das Steuerportal genügt

Quellen: § 46 Einkommensteuergesetz; §§ 149 und 169 Abgabenordnung

5. Was du absetzen kannst

Es gibt vier große Gruppen. Sie werden unterschiedlich behandelt — das ist der häufigste Grund für Verwirrung.

Gruppe Was dazugehört Wichtig
Kosten für den Beruf Fahrten zur Arbeit, Arbeitskleidung, Fortbildung, Bewerbungen, beruflicher Umzug, Arbeitsmittel, Arbeiten von zu Hause mit 6 Euro pro Tag 1.230 Euro werden automatisch abgezogen. Erst was darüber liegt, bringt zusätzlich etwas — dann aber ab dem ersten Euro. Ausnahme seit 2026: Der Gewerkschaftsbeitrag kommt zusätzlich obendrauf, auch wenn du unter 1.230 Euro bleibst
Vorsorge Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, private Altersvorsorge Kranken- und Pflegeversicherung sind unbegrenzt absetzbar
Besondere Belastungen Hohe Arztkosten, Zahnersatz, Brille, Pflege von Angehörigen, Unterhalt, Behinderung, Beerdigung Ein Teil bleibt bei dir — wie viel, hängt von Einkommen und Kinderzahl ab
Handwerker und Hilfe im Haushalt Reinigung, Gartenpflege, Reparaturen, Pflegedienst — auch anteilig aus der Nebenkostenabrechnung 20 Prozent der Arbeitskosten. Nur Arbeit, kein Material. Und nur was überwiesen wurde
Der Fehler, der am meisten kostet: Barzahlung. Für Handwerker und Dienstleistungen im Haushalt erkennt das Finanzamt nur an, was überwiesen wurde. Wer bar zahlt, verliert den Abzug komplett — auch mit Rechnung.

Sammeln lohnt sich das ganze Jahr: Leg einen Ordner oder einen Ordner am Handy an und wirf jede Quittung hinein. Ende des Jahres erinnerst du dich sonst an nichts mehr.

Quellen: §§ 9, 9a, 10, 33, 33a und 35a Einkommensteuergesetz; Steueränderungsgesetz 2025 (Pendlerpauschale und Gewerkschaftsbeitrag ab 01.01.2026)

6. Geld an Angehörige in Vietnam

Das wissen die wenigsten — es betrifft sehr viele Familien: Unterstützt du Eltern oder deinen Ehepartner in Vietnam, kannst du dieses Geld von der Steuer absetzen. Es zählt zu den besonderen Belastungen. Die Voraussetzungen sind streng, aber wer sie erfüllt, spart jedes Jahr spürbar.

Die Bedingungen

Bedingung Was das heißt
Verwandtschaft Nur Personen, denen du nach deutschem Recht Unterhalt schuldest — vor allem Eltern und Ehepartner. Geschwister, Onkel oder Cousins zählen nicht
Bedürftigkeit Die Person darf kein nennenswertes eigenes Einkommen und Vermögen haben. Eigene Einkünfte über 624 Euro im Jahr werden angerechnet
Kein Arbeiten möglich Bei Personen im arbeitsfähigen Alter muss ein Grund vorliegen: Alter, Krankheit, Behinderung, Betreuung von Kindern
Überweisung Seit 2025 zählt nur noch Geld, das du überwiesen hast. Bargeld, das jemand mitnimmt, erkennt das Finanzamt nicht mehr an
Höchstbetrag Grundsätzlich so hoch wie der Grundfreibetrag. Für Empfänger im Ausland wird er nach den Lebenshaltungskosten des Landes gekürzt
Die wichtigste Änderung seit 2025: Nur noch Überweisungen zählen. Wer Bargeld über Verwandte oder auf Reisen mitgibt, kann es nicht mehr absetzen — egal wie gut es belegt ist. Wenn du bisher bar geschickt hast, stell auf Überweisung um.

Was du brauchst

  • Die amtliche Unterhaltserklärung — ein Formular des Bundesfinanzministeriums, das die unterstützte Person ausfüllt und unterschreibt
  • Eine Bestätigung der Heimatbehörde in Vietnam über Wohnort, Familienstand und wer sonst im Haushalt lebt
  • Angaben zum Einkommen und Vermögen der Person, möglichst belegt
  • Alle Überweisungsbelege des Jahres
  • Bei Krankheit oder Behinderung: ein ärztlicher Nachweis

Wichtig zum Zeitpunkt: Wer erst im Dezember überweist, bekommt oft nur einen Teil anerkannt. Das Finanzamt rechnet monatsweise. Regelmäßige Überweisungen über das Jahr sind besser als eine große am Ende.

Unterstützen mehrere Geschwister dieselbe Person, wird der Höchstbetrag unter ihnen aufgeteilt — jeder nach seinem Anteil.

Quellen: § 33a Einkommensteuergesetz; Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15.10.2025 zu Unterhaltsaufwendungen ins Ausland; § 90 Absatz 2 Abgabenordnung

7. Familie und Kinder

Was Wie viel Wichtig
Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat Muss beantragt werden. Nur 6 Monate rückwirkend
Kinderfreibetrag 9.756 Euro pro Kind im Jahr Du bekommst entweder Kindergeld oder den Freibetrag. Das Finanzamt prüft automatisch, was für dich besser ist
Alleinerziehende 4.260 Euro im Jahr, plus 240 Euro ab dem zweiten Kind Nur mit Steuerklasse II. Muss beantragt werden
Kinderbetreuung 80 Prozent der Kosten, höchstens 4.800 Euro pro Kind Kita, Hort, Tagesmutter, Babysitter — bis das Kind 14 ist. Wieder gilt: nur überwiesen, nicht bar
Ausbildung volljähriger Kinder Kindergeld bis 25, wenn das Kind in Ausbildung oder Studium ist Der Kindergeldkasse melden, sonst fällt es weg

Quellen: §§ 24b, 31, 32 und 10 Absatz 1 Nummer 5 Einkommensteuergesetz; § 66 Einkommensteuergesetz

8. Rente und Steuern

Viele Rentner sind überrascht, wenn Post vom Finanzamt kommt. Renten sind nämlich steuerpflichtig — aber nicht in voller Höhe.

Frage Antwort
Wie viel von der Rente ist steuerpflichtig? Das hängt vom Jahr ab, in dem du in Rente gegangen bist. Wer früher angefangen hat, hat einen größeren steuerfreien Anteil. Dieser Anteil bleibt dann dein Leben lang gleich
Muss ich eine Erklärung abgeben? Nur wenn dein steuerpflichtiger Teil über dem Grundfreibetrag liegt. Bei kleinen Renten meist nicht
Was, wenn ich nebenbei arbeite? Dann zählt beides zusammen. Dadurch kann eine Pflicht entstehen
Was kann ich abziehen? Kranken- und Pflegeversicherung, Spenden, Arztkosten, Pflegekosten, Handwerker und Haushaltshilfe — wie alle anderen auch
Und wenn das Finanzamt Jahre später schreibt? Nicht ignorieren. Melde dich und reiche nach. Wer sich meldet, findet fast immer eine Lösung

Wer im Ausland lebt und deutsche Rente bekommt, hat eigene Regeln — das gehört zu einer Steuerberaterin.

Quellen: § 22 Nummer 1 Buchstabe a und § 49 Einkommensteuergesetz; § 25 Einkommensteuergesetz

9. Zinsen und Sparen

Ein Formular, das viele vergessen — und das direkt Geld kostet: Auf Zinsen und Gewinne aus Geldanlagen zahlst du 25 Prozent Steuer. Aber die ersten 1.000 Euro im Jahr sind steuerfrei, bei Ehepaaren 2.000 Euro. Damit deine Bank das berücksichtigt, musst du ihr einen Freistellungsauftrag geben — also den Auftrag, diesen Betrag steuerfrei zu lassen. Ein kurzes Formular, meist mit zwei Klicks im Online-Banking erledigt. Wer ihn nicht erteilt, zahlt Steuern, die er nicht schuldet.
  • Du kannst den Betrag auf mehrere Banken aufteilen — zusammen aber höchstens 1.000 Euro
  • Hast du ihn vergessen, holst du dir das Geld über die Steuererklärung zurück. Dafür brauchst du die Bescheinigung deiner Bank
  • Wer so wenig verdient, dass gar keine Steuer anfällt, kann beim Finanzamt eine Bescheinigung dafür beantragen. Dann behält die Bank nichts ein

Quellen: §§ 20, 32d, 43 und 44a Einkommensteuergesetz

10. Wer dir bei der Erklärung hilft

Weg Was es kostet Für wen
Selbst über das Steuerportal Kostenlos. Es heißt ELSTER und gehört dem Finanzamt Wer einfache Verhältnisse hat und sich Zeit nehmen kann. Vieles ist schon vorausgefüllt
Steuerprogramm oder App Meist 20 bis 40 Euro im Jahr Wer Hilfe beim Ausfüllen will. Die Programme fragen Schritt für Schritt ab
Lohnsteuerhilfeverein Jahresbeitrag nach Einkommen, oft 60 bis 400 Euro Nur für Arbeitnehmer und Rentner. Nicht für Selbstständige oder bei Vermietung über bestimmte Grenzen
Steuerberaterin oder Steuerberater Nach Gebührenordnung, richtet sich nach Aufwand Bei Selbstständigkeit, Vermietung, Erbschaft, Auslandsbezug oder wenn es kompliziert wird

Beim Auslandsunterhalt aus Abschnitt 6 lohnt sich fachliche Hilfe besonders. Die Anforderungen an die Nachweise sind hoch, und ein formaler Fehler kostet den ganzen Abzug.

Quellen: §§ 2, 3 und 4 Steuerberatungsgesetz zu den Befugnissen der jeweiligen Stellen

11. Nach der Abgabe: Bescheid und Fristen

Der Steuerbescheid

Der Bescheid kommt einige Wochen bis Monate nach der Abgabe. Prüf ihn, bevor du dich freust oder ärgerst.

  • Stimmen die Zahlen mit dem überein, was du eingetragen hast?
  • Wurde etwas gestrichen? Das steht meist unter „Erläuterungen“ am Ende
  • Sind Kinder, Freibeträge und Versicherungen berücksichtigt?
  • Stimmt die Kontonummer für die Erstattung?
Deine wichtigste Frist: Gegen einen Steuerbescheid kannst du einen Monat lang Einspruch einlegen. Die Frist beginnt vier Tage nach dem Datum auf dem Bescheid. Ein Satz genügt, per Brief oder über das Steuerportal: „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein.“ Die Begründung kannst du nachreichen. Danach ist der Bescheid endgültig.

Achtung bei einer Nachzahlung: Der Einspruch stoppt sie nicht automatisch. Du musst zusätzlich beantragen, dass die Zahlung ausgesetzt wird.

Quellen: §§ 122, 355, 357 und 361 Abgabenordnung

Wenn du zu spät bist oder nicht zahlen kannst

Situation Was passiert Was du tun kannst
Frist verpasst Das Finanzamt kann einen Zuschlag verlangen. Mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat Sofort abgeben. Je früher, desto kleiner der Zuschlag
Gar nicht abgegeben Das Finanzamt schätzt dein Einkommen — meist zu deinen Ungunsten Innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und die Erklärung nachreichen
Du kannst nicht zahlen Es fallen Säumniszuschläge an Sofort Ratenzahlung beantragen, schriftlich und mit Begründung. Das Finanzamt lässt oft mit sich reden
Du hast etwas vergessen anzugeben Bei Vorsatz kann es strafbar sein Freiwillig und vollständig nachmelden, bevor das Finanzamt fragt. Dann bleibt es meist folgenlos. Vorher unbedingt beraten lassen

Quellen: §§ 152, 162, 222, 240 und 371 Abgabenordnung

12. Was du sparen kannst — und die teuersten Fehler

Wo Geld liegen bleibt

Möglichkeit Was es bringt So gehst du vor
Vier Jahre rückwirkend abgeben Wer 2022 bis 2025 nie abgegeben hat, kann das bis Ende 2026 für 2022 nachholen Am einfachsten über das Steuerportal. Vieles ist bereits gespeichert
Freistellungsauftrag erteilen Bis 1.000 Euro Zinsen im Jahr steuerfrei Zwei Klicks im Online-Banking
Fahrten zur Arbeit rechnen Wer weiter pendelt, kommt schnell über die automatischen 1.230 Euro Arbeitstage mal Entfernung. Seit 2026 sind es 38 Cent pro Kilometer — und zwar ab dem ersten
Nebenkostenabrechnung nutzen Hausmeister, Reinigung, Wartung — anteilig absetzbar Beim Vermieter die Bescheinigung dazu anfordern
Unterhalt ins Ausland prüfen Kann mehrere hundert Euro im Jahr bringen Siehe Abschnitt 6. Am besten mit fachlicher Hilfe
Kirchensteuer prüfen Wer keiner Kirche angehört, sollte das auch in den Daten stehen haben Auf der Lohnabrechnung nachsehen. Falscher Eintrag lässt sich korrigieren

Die 6 teuersten Fehler

1. Gar keine Erklärung abgeben. Die meisten Arbeitnehmer bekommen Geld zurück.

2. Bar zahlen bei Handwerkern und Haushaltshilfe. Damit ist der Abzug weg.

3. Belege zu früh wegwerfen. Heb sie mindestens auf, bis der Bescheid endgültig ist. Wer selbstständig ist, muss Rechnungen und Kontoauszüge acht Jahre aufbewahren.

4. Den Bescheid ungeprüft ablegen. Einen Monat später ist er nicht mehr angreifbar.

5. Bei Steuerklasse III und V nicht rechnen. Die Nachzahlung kommt am Jahresende.

6. Unterhalt ins Ausland bar überbringen. Seit 2025 zählt nur noch die Überweisung.

Quellen: §§ 9, 33a, 35a, 44a und 46 Einkommensteuergesetz; § 169 Abgabenordnung

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über das Steuersystem und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Er stellt keine Steuerberatung dar — diese ist in Deutschland nach § 2 Steuerberatungsgesetz nur zugelassenen Personen erlaubt, insbesondere Steuerberaterinnen, Rechtsanwälten und Lohnsteuerhilfevereinen im Rahmen ihrer Befugnisse. Ob und in welcher Höhe etwas in deinem Fall abzugsfähig ist, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und geben den Stand vom 13.09.2026 wieder. Beträge und Grenzwerte ändern sich jährlich; wir bemühen uns um Aktualität, können aber keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Alle genannten Vorschriften sind auf gesetze-im-internet.de nachzulesen.

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